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EU-Ökoverordnung

Anwendung der neuen EU-Öko-Verordnung rechtskräftig verschoben

Neue Regelungen treten erst ab 1. Januar 2022 in Kraft

Der EU-Agrarrat hat am 19. Oktober 2020 einen Verordnungsvorschlag angenommen, mit dem die Anwendung der reformierten EU-Öko-Verordnung um ein Jahr verschoben wird. Dies war aufgrund der Probleme durch Covid-19 allgemein gefordert worden. Statt ab dem 1. Januar 2021 gelten die neuen Regelungen somit erst ab dem 1. Januar 2022.

Am 4. September hatte die EU-Kommission die Verschiebung auf den 1. Januar 2022 vorgeschlagen. Am 8. Oktober folgte die Abstimmung im Europäischen Parlament, das mit großer Mehrheit ebenfalls für den Verschiebungsvorschlag stimmte. Jetzt hat auch der EU-Agrarrat im letzten Schritt die Entscheidung abgesegnet.

Sogar die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner meldete sich zu Wort und begrüßte die Verschiebung. Es könne nun sichergestellt werden, dass die Rechtsetzungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen werden. Wirtschaftsbeteiligte und Behörden haben so Rechtssicherheit, um die nötigen Vorkehrungen treffen zu können.

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