Pressefreiheit
Prozess gegen Pestizid-Kritiker geht weiter
Entgegen vorheriger Aussagen zieht Landesrat Arnold Schuler seine Anzeigen wegen übler Nachrede gegen das Umweltinstitut München, den Buchautor Alexander Schiebel sowie dessen Verleger nicht zurück. Alexander Schiebel und Karl Bär werfen dem Landesrat jetzt Wortbrüchigkeit vor.
Vor rund zwei Wochen hatte Arnold Schuler zum Start des Gerichtsverfahrens gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München gegenüber der Presse und dem Gericht erklärt, seine Anzeigen gegen Bär, Schiebel und dessen Verleger zurückziehen zu wollen. In den daraufhin folgenden anwaltlichen Gesprächen stellten die Anwälte Schulers jedoch Bedingungen für die Rücknahme der Anzeigen, welche die Beklagten als Einschränkung ihrer freien Meinungsäußerung werteten. Nachdem klar wurde, dass sich die Angeklagten auf keinen ‚Deal‘ einlassen würden, erfolgte heute Schulers Rückzug vom Rückzug aus dem Verfahren.
„Landesrat Schuler wollte uns darauf festnageln, wichtige Daten zum Pestizideinsatz in Südtirol vor der Öffentlichkeit zurückzuhalten“, erklärt Karl Bär. Dies komme für sie jedoch nicht in Frage. Vielmehr würden sie den Prozess nun dazu nutzen, noch effektiver auf die Gefahren durch den hohen Pestizideinsatz in der Region hinzuweisen, so Alexander Schiebel. Notfalls würden sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung auch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchfechten.
Im Jahr 2017 hatte das Umweltinstitut München mit einer Kampagne den hohen Einsatz von Spritzmitteln in den Südtiroler Apfelplantagen kritisiert. Im selben Jahr veröffentlichte Alexander Schiebel das Buch „Das Wunder von Mals“, in dem er die Geschichte einer Bürgerinitiative gegen den Pestizideinsatz schildert und das Verhalten der dortigen Obstwirtschaft anprangert. Landesrat Schuler erstattete daraufhin gemeinsam mit über 1.300 Landwirten Anzeige wegen übler Nachrede.