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Nitratbelastung

Bundesrat stimmt neuer Düngeverordnung zu

Deutschland muss seine Düngevorgaben verschärfen, um die Nährstoffeffizienz zu verbessern und die Nitratgehalte in den belasteten Teilen des Grundwassers zu reduzieren. Das war das Resultat eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie.  Daher hatte die Bundesregierung im Februar eine Verordnung vorgelegt, die jetzt am 27.03.2020 vom Bundesrat beschlossen wurde.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen für die Landwirtschaft habe die EU-Kommission zugestimmt, dass die differenziertere Ausweisung der 'roten Gebiete' (besonders nitrat- und phosphatbelasteter Gebiete) wie auch die Anwendung weitergehender Anforderungen an die Düngung in diesen Gebieten erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden muss.

Hier seien noch weitere Umsetzungsschritte erforderlich, die nun in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet werden müssten. Dazu zählen insbesondere die Erarbeitung von Kriterien zur Ausweisung der roten Gebiete. Hierfür stehen nun neun statt sechs Monate zur Verfügung.

Der Bundesregierung sei es per Verwaltungsvorschrift jetzt möglich, bundeseinheitliche Kriterien in Bezug auf Gebietskulissen und Messstellen in den Bundesländern festzulegen. Das unterschiedliche Vorgehen in den Ländern habe bei vielen Landwirten zu Protesten geführt. Durch die verpflichtende Binnendifferenzierung von belasteten Grundwasserkörpern erfolge die Ausweisung der roten Gebiete künftig passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert.

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