Herkunftsangabe
Amazon unterliegt im Rechtsstreit mit Foodwatch
Foodwatch gegen Amazon Fresh: Kein Obst und Gemüse ohne eindeutige Herkunft
Bis zu 13 mögliche Ursprungsländer hatte Amazon in seinem Online-Shop Amazon Fresh für zahlreiche Produkte wie Weintrauben, Kopfsalat oder Tomaten aufgeführt. Wegen dieser unklaren Herkunftsangaben war der Konzern von Foodwatch im März 2018 abgemahnt worden, hatte sich aber auf keine Änderungen eingelassen. Nun bekam Foodwatch in einer entsprechenden Klage vor dem Landgericht München Recht: Auch Amazon muss sich an die vorgeschriebene Herkunftskennzeichnung halten.
Amazon argumentierte gegenüber Foodwatch, eine eindeutige Herkunftsangabe sei im Online-Handel „nahezu oder ganz unmöglich“. Das Gericht stellte jedoch klar: „Wenn bei einem bestimmten Geschäftsmodell die Einhaltung der Unionsvorschriften nicht gewährleistet ist, dann muss dieses Geschäftsmodell geändert werden. Denn nicht das Geschäftsmodell bestimmt die Gültigkeit von Unionsvorschriften, sondern die Unionsvorschriften bestimmen die Zulässigkeit eines Geschäftsmodells.“
„Amazon dachte wohl, sie stehen über dem Gesetz. Das Urteil zeigt nun: Gesetzliche Kennzeichnungspflichten gelten nicht nur für den Supermarkt um die Ecke, sondern auch für Big Player aus dem Silicon Valley“, erklärte Luise Molling von Foodwatch. „Das Urteil aus München hat Signalwirkung für den gesamten Lebensmittelhandel im Internet und muss auch für die Lebensmittelüberwachung Folgen haben. Denn der Fall Amazon Fresh zeigt, dass die Kontrolle von Online-Shops nicht funktioniert.“
Foodwatch forderte, dass Online-Supermärkte systematisch auf die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten und auf Produktsicherheit geprüft werden. Die offline organisierten Kontrollbehörden in den Kommunen seien oft noch nicht im Online-Zeitalter angekommen und mit der Überprüfung großer Online-Shops überfordert. Die Bundesregierung müsse daher die Zuständigkeit für die Überwachung von Online-Lebensmittelhändlern von den Ländern und kommunalen Behörden auf den Bund, etwa das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL), übertragen, so die Verbraucherorganisation. 2018 hatte ein Foodwatch-Vergleichstest der fünf großen Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh, Rewe Online, Allyouneedfresh, Mytime und Bringmeister Lücken bei der Produktkennzeichnung sowie bei der Kontrolle der Shops durch die Lebensmittelbehörden aufgezeigt.