Italien
Italienische Bio-Futtermühle erhält Sperre von KAT
In Biolebensmitteln sind keine GVO erlaubt
Ein italienisches Futtermittelwerk ist vom Verein für kontrollierte alternative Tierhaltung (KAT) für die Lieferung von Bio-Legehennen-Futter gesperrt worden. Das Werk hatte nach Angaben des KAT in Bonn bei einer Kontrolle Proben der Komponente Soja verweigert.
Bei der Kontrolle durch die KAT hat die italienische Futtermühle keine Sojaprobe abgeliefert. Begründung sei gewesen, man habe nur ein Rückstellmuster und das werde nicht heraus gegeben. KAT hat die zuständigen Behörden informiert. Die Sperrung bleibt nach Aussage von KAT-Geschäftsführer Caspar von der Crone solange bestehen, bis die geforderten Proben vorliegen.
Die Kontrolle wurde veranlasst, weil in der vergangenen Woche bei zwei Legehennen-Betrieben in Italien und den Niederlanden verbotene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) im Futter gefunden worden waren. In Biolebensmittel dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten sein. Daraufhin wurde eine Gegenprobe bei den Futtermittel-Lieferanten angeordnet. Der holländische Hersteller hat alle geforderten Proben abgegeben. Das Ergebnis der Untersuchung wird am heutigen Mittwoch erwartet. bioPress wird weiter berichten.