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Öko-Verordnung

Revision EU-Öko-Verordnung: Kommissionsentwurf ist abzulehnen!

München, 16. November 2017  |   Am kommenden Montag soll der umstrittene Entwurf der EU-Kommission für ein neues Bio-Recht im Sonderausschuss Landwirtschaft zur Abstimmung kommen, nachdem die Beschlussfassung –auch aufgrund der Bedenken Deutschlands- von der Tagesordnung der Sitzung des Agrarrats im Juli genommen worden war. Aus Sicht der LVÖ Bayern weist der Vorschlag der EU-Kommission grundlegende Mängel auf und sollte deswegen trotz einzelner Veränderungen im Detail nicht verabschiedet werden.

Drohender Systemwechsel gefährdet Grundverständnis des Ökolandbaus

Die ökologische Landwirtschaft ist ein System und ein Bio-Produkt ist ein Produkt, das nach den Vorgaben dieses Systems erzeugt wurde. Dieser Grundsatz muss auch zukünftig uneingeschränkt gelten. „Ansonsten läutet die EU-Kommission einen Systemwechsel ein, vor dem die Branche von Beginn der Diskussionen an gewarnt hat“, kritisiert Josef Wetzstein, erster Vorsitzender der LVÖ Bayern. Drohende Warensperrungen und zwingend einzuleitende behördliche Untersuchungen auf Basis eines bloßen Anfangsverdachts sind praxisfern und bedeuten zudem einen hohen bürokratischen Aufwand und hohe Kosten für die betroffenen Unternehmen, ohne dass nennenswerte Verbesserungen für die Sicherheit und Qualität von Bio-Lebensmitteln erreicht werden.

Verursacherprinzip wird untergraben

Ökobauern sollen außerdem dazu verpflichtet werden, Vorsorgemaßnahmen gegen die Abdrift von Pflanzenschutzmaßnahmen aus der konventionellen Landwirtschaft zu ergreifen. Damit werden Verantwortung und Kosten für die Vermeidung von Rückständen auf diejenigen Bauern abgewälzt, die selbst keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel einsetzen. Dies steht im eklatanten Widerspruch zum Verursacherprinzip.

Vorschläge führen nicht zu größerem Vertrauen in Bio-Produkte
– im Gegenteil!

Ein weiterer Kritikpunkt ist die vorgesehene Abkehr von der jährlichen Vor-Ort-Kontrolle aller Bio-Bauern. Die Vorschläge der EU-Kommission sehen hier weitreichende Ausnahmegenehmigungen vor, so dass viele Betriebe nur noch alle zwei Jahre kontrolliert würden. „Hier wird an der falschen Stelle gespart, denn die garantierte jährliche Kontrolle ist ein Pfeiler für das Vertrauen, das Verbraucherinnen und Verbraucher in Bio-Produkte setzen“, ist sich Wetzstein sicher. Dies ist besonders gravierend, da eines der Ziele der Kommission für das Revisionsverfahren die Stärkung des Verbrauchervertrauens in Bio-Produkte war.

Kommissionsvorschlag muss endgültig vom Tisch

Aus Sicht der LVÖ wäre es der richtige Ansatz, einzelne positive Kompromisse aus den Verhandlungen der vergangenen Jahre in das bestehende Regelwerk einzuarbeiten und dieses zu verbessern. „Die Verantwortlichen in der Kommission, im Rat und im Parlament sollten endlich die massiven Bedenken aus den Bundesländern, den Kontrollstellen und der Branche ernst nehmen und den unzureichenden Vorschlag beerdigen“, fordert Wetzstein im Rahmen der LVÖ.

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