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Bio-Recht

BÖLW zur Agrarministerkonferenz in Lüneburg

Entwurf des neuen EU-Bio-Rechts bleibt hinter Zielen von Bund und Ländern zurück

Berlin, 27.09.2017  |   Bei der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 27. - 29. September 2017 in Lüneburg steht die Revision der EU-Öko-Verordnung auf der Agenda.

Der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, kommentiert: „Der in Brüssel vorgelegte Entwurf für ein neues europäisches Bio-Recht fällt immer noch weit hinter die Anforderungen zurück, die Bundestag und Bundesländer in ihren Beschlüssen zur Revision formuliert haben. Daher ist es wichtig, dass die Länder das klare Signal nach Berlin und Brüssel senden, dass der Entwurf entweder verbessert oder abgelehnt werden muss.

Von zentraler Bedeutung sind die Passagen zur Kontrolle von Bio-Unternehmen, die den Verbraucherschutz schwächen sowie Behörden und Bio-Unternehmen unsinnig belasten. Außerdem ist zu befürchten, dass diese Regelungen zu Konflikten zwischen Öko-Bauern und ihren konventionellen Nachbarn führen werden.

Zahlreiche Bundesländer stärken den Ökolandbau mit eigenen Programmen, denn Bio schützt das Grundwasser, stärkt die Artenvielfalt und schafft Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Bundesagrarminister Schmidt und das EU-Parlament müssen dafür Sorge tragen, dass diese wichtigen Initiativen durch einen wirklich verbesserten und praxistauglichen Öko-Rechtsrahmen auf EU-Ebene unterstützt werden. Die Länder sollten ihnen dabei den Rücken stärken. Der Bund ist gut beraten, bei der Revision des Bio-Rechts auf die hohe Fachkompetenz der Länder zurückzugreifen, da die Länder für die Kontrolle der Bio-Betriebe verantwortlich sind.“

Hintergrund:

In den nächsten Wochen sollen Rat (voraussichtlich am 06.11. 2017) und EU-Parlament über den Entwurf für ein neues Bio-Recht abstimmen. 2014 hatte die EU-Kommission einen umstrittenen Vorschlag für die komplette Neufassung des EU-Bio-Rechts vorgelegt. Es regelt die Erzeugung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Kontrolle von Bio-Produkten.

Nach langjährigen Beratungen hatten sich die Verhandlungsführer der Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments am 28.06.2017 im informellen Trilog auf einen Kompromiss geeinigt. Zuletzt wurde eine Beratung zur Revision bei einem Ratstreffen am 17.07. 2017 wegen inhaltlicher Differenzen von der Tagesordnung genommen.

Die bisherigen Vorschläge stießen bei etlichen Mitgliedstaaten auf Kritik, weshalb eine Zustimmung der Staaten nicht als sicher gilt. Die Bundesregierung hat sich zuletzt kritisch zu den Vorschlägen verhalten.

 

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