Start / News / Bio-Markt / FoodStarter bringt Start-ups und Edeka-Kaufleute zusammen

Edeka

FoodStarter bringt Start-ups und Edeka-Kaufleute zusammen

Mit der Plattform FoodStarter macht Edeka die Kooperation mit jungen Lebensmittelgründern für die rund 4.000 selbstständigen Kaufleute jetzt ganz einfach. Gründer stellen online ihr Produkt vor, während die Einzelhändler sich die Vorschläge ansehen und bei Interesse direkt ein Probepaket anfordern können. Wenn das Produkt überzeugt, können sie Kontakt zu den Herstellern aufnehmen und eine Bestellung für ihre Märkte aufgeben.

„Edeka ist aufgrund der dezentralen Struktur mit den selbstständigen Kaufleuten der geborene Partner für Start-ups“, so Markus Mosa, Vorstandsvorsitzender der Hamburger Edeka AG. „Die neue Plattform FoodStarter bringt Gründer mit Kaufleuten zusammen und bietet ihnen somit die Chance, gemeinsam mit Edeka zu wachsen.“ Von Koffein-Fruchtgummi bis Low Carb Müsli: Auf www.foodstarter.edeka werden Kaufleuten stets neue und spannende Produkte für ihre Märkte vorgeschlagen.

Nachdem sie ein Produkt bestellt haben, verfolgen sie gemeinsam mit den Jungunternehmern Reaktionen und Umsätze: So können die Start-ups ihre Produkte in Regalen in ganz Deutschland direkt am Kunden erproben. Im Austausch mit den Einzelhändlern erhalten sie wertvolles Feedback zu Verpackungsgrößen, Preiskonzepten und Regalplatzierungen. Auch die Kunden freuen sich so über ein abwechslungsreiches Einkaufserlebnis in ihrem Edeka-Markt.

Neue Trends schnell erkannt

Jedes Start-up kann sich mit einem Produkt aus dem Lebensmittelbereich bei FoodStarter bewerben – einzige Voraussetzung: verkehrsfähig und nicht-gekühlt muss es sein. Das wichtigste Auswahlkriterium ist die Neuartigkeit des Produkts. Dabei konzentriert sich das Portal auf Unternehmen, die noch keine etablierten Geschäftsbeziehungen zu Edeka haben. Die Idee zu FoodStarter entstand bei Gesprächen mit Einzelhändlern und Start-ups. Oft haben Einzelhändler nicht die Zeit, aktiv nach kleinen, innovativen Firmen zu suchen. Start-ups hingegen fehlen häufig die Ressourcen, ihr Produkt in jedem einzelnen Markt persönlich vorzustellen.

Das FoodStarter-Team entwickelt die Plattform kontinuierlich weiter und baut das Angebot aus. Die Zahl der teilnehmenden Kaufleute und Unternehmen wächst kontinuierlich. Damit jedes Start-up auch garantiert die entsprechende Aufmerksamkeit erhält, werden jede Woche nur zwei bis vier neue Produkte vorgestellt. 

[ Artikel drucken ]


Das könnte Sie auch interessieren

Edeka geht juristisch gegen Albert-Schweitzer-Stiftung vor

Einstweilige Verfügung beantragt

Die Edeka Zentrale Stiftung & Co. KG hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt beantragt. Hintergrund ist eine Kampagne der Tierschutzorganisation, die dem Handelsunternehmen schlechte Haltungsbedingungen von Masthühnern in der Lieferkette vorwirft.

25.08.2025mehr...
Stichwörter: Edeka, FoodStarter, Start-ups

Verbraucher misstrauen Supermärkten beim Thema Tierwohl

Albert-Schweitzer-Stiftung kritisiert Marktführer Edeka

Verbraucher misstrauen Supermärkten beim Thema Tierwohl © Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

Nur 11,6 Prozent der Deutschen vertrauen den Tierwohl-Versprechen der Supermärkte. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der Albert-Schweitzer-Stiftung. Besonders kritikwürdig ist für die Tierschutzorganisation der deutsche Marktführer Edeka, zu dem die Verbraucher gesondert befragt wurden.

20.08.2025mehr...
Stichwörter: Edeka, FoodStarter, Start-ups

Lange Zahlungsziele: Edeka gewinnt Rechtsstreit gegen BLE

OLG Düsseldorf: Edeka-Verbund ist keine ‚wirtschaftliche Einheit‘

Im vergangenen Herbst hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) der Edeka-Zentrale untersagt, mit der Molkerei Arla Foods Zahlungsziele von mehr als 49 Tagen zu vereinbaren. Das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG) legt zum Schutz vor unlauteren Handelspraktiken (UTPs) eine Zahlungsfrist von 30 Tagen fest. Gegen die Entscheidung zog die Edeka vor Gericht – und hat nun vom Oberlandesgericht Düsseldorf Recht bekommen. Knackpunkt ist, dass verschiedene selbstständige Edeka-Märkte nicht als ‚wirtschaftliche Einheit‘ zu betrachten seien.

06.08.2025mehr...
Stichwörter: Edeka, FoodStarter, Start-ups