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Revision EU-Öko-Verordnung: Die Ergebnisse sind inakzeptabel

LVÖ Bayern: Keine Verbesserung im Vergleich zum geltenden Recht

Im informellen Trilog zur Revision der EU-Öko-Verordnung haben sich die Verhandler am Mittwoch, den 28. Juni, auf eine Abstimmungsvorlage für ein neues Bio-Recht geeinigt. Über diesen müssen nun noch der EU-Agrarministerrat und das EU-Parlament abstimmen. Auch wenn in der letzten Trilogrunde nochmals versucht wurde, Verbesserungen zu erzielen, ist das Verhandlungsergebnis aus Sicht der LVÖ Bayern insgesamt völlig inakzeptabel. Auch die von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt entgegen früherer Ankündigungen mitgetragene Verlängerung der Verhandlungen über die Dauer der maltesischen Ratspräsidentschaft hinaus habe daran nichts geändert.

„Die Totalrevision der EU-Öko-Verordnung bringt keine Verbesserung im Vergleich zum bereits geltenden Bio-Recht“, betont Josef Wetzstein, erster Vorsitzender der LVÖ Bayern. Vielmehr drohen durch die Verabschiedung dieses Vorschlags in einigen Punkten deutliche Verschlechterungen.

Rechtsunsicherheit ist Gift für die Branche

Hinzu kommt, dass wichtige Umsetzungsfragen nicht geklärt sind. „Eine jahrelange Rechtsunsicherheit würde die positive Entwicklung des ökologischen Landbaus und der Bio-Branche in Europa gefährden“, ist sich Wetzstein sicher.

Die LVÖ Bayern appelliert deswegen an die Mitglieder des Agrarrats und EU-Parlaments, den vorliegenden Entwurf der EU-Kommission abzulehnen und damit ihrer Verantwortung für die weitere Entwicklung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in der EU gerecht zu werden. „Es besteht kein Grund, die Totalrevision gegen massive Bedenken aus der Bio-Branche durchzusetzen“, so Wetzstein. Besser wäre es, einzelne positive Verhandlungsergebnisse in das bestehende Recht zu integrieren.

 

FiBL Faktenblatt[3 MB]

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