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EU-Ökoverordnung

Trilog-Einigung auf neue EU-Ökoverordnung

In der bereits drei Jahre anhaltenden Diskussion über eine Revision der EU-Öko-Verordnung, einigte man sich im finalen Trilog in Brüssel auf eine Abstimmungsvorlage für ein neues Bio-Recht. Jetzt müssen EU-Staaten und das EU-Parlament noch formal zustimmen.

Martin Häusling, Berichterstatter des Europäischen Parlaments, ist „froh“, dass „am Ende ein Ergebnis steht, das für die Erzeugung ökologischer Lebensmittel erhebliche Verbesserungen gegenüber dem bestehenden Recht liefert. Wenn wir uns gegenüber der Kommission auch nicht in allen Punkten durchsetzen konnten, so sorgt das neue Recht dennoch in zentralen Punkten für deutliche Fortschritte. Sie sind nicht nur für Landwirte und Verarbeiter, sondern gerade auch für Verbraucher von hoher Bedeutung. Für Öko-Bauern ist garantiert: Es gibt im Wesentlichen keine Änderung zum Status quo.“

Dank des Widerstands des Europaparlaments werde es keinen allgemeinen Grenzwert geben, der zu einer automatischen Dezertifizierung führe. Stattdessen sollten Vorsorgemaßnahmen strikter gehandhabt werden, um Kontaminationen auszuschließen. Nur bei schwerem Betrug und vorsätzlichem Handeln gefährdeten Betriebe ihre Zertifizierung.

Die Regelung sehe vor, dass Bauern, Verarbeiter, Händler oder Importeure bei Verdacht das Produkt separieren und überprüfen, ob der Verdacht nachhaltig begründet sei. In diesem Fall soll die Vermarktung gestoppt und die Ursache der Verunreinigung untersucht werden. Sollte sich die Verunreinigung als Verstoß bestätigen, muss das Produkt konventionell vermarktet werden. In Deutschland sei das schon jetzt der Status quo.

Zudem werde eine Untersuchung der EU bis 2024 Klarheit schaffen, an welchen Stellen Kontaminationen überhaupt stattfinden – auf dem Acker, beim Transport oder der Verarbeitung.

Auch sei „jetzt klar gestellt, dass Importe aus Drittländern endlich auch den EU-Standard einhalten müssen. Die Kommission kann aber Abweichungen in einer Übergangsphase von zwei Jahren dulden. Danach werden auch diese Waren den hohen Level, auf den wir in Europa Wert legen, aufweisen.“

Um Betrug auszuschließen, bleibe die jährliche Kontrolle entlang der Lieferkette die Regel. Betriebe, die über mehrere Jahre alle Auflagen strikt eingehalten haben, müssten sich spätestens nach zwei Jahren kontrollieren lassen.

„Klarheit gibt es bei der Herkunft ökologischen Saatguts: Ohne besondere Zertifizierung können nun auch ökologisch erzeugte Landsorten vermarktet werden. Innerhalb einer Übergangsfrist von 15 Jahren müssen dann auch Saatgut sowie die tierische Nachzucht aus ökologischen Quellen stammen, wenn Datenbanken ihre Verfügbarkeit darstellen. Auch dies, meine ich, ist nicht nur aus Sicht der Biobauern, sondern auch im Sinne der Verbraucher ein deutlicher Fortschritt“ so Häusling.

BÖLW: Revision nicht vorbei

„Die Revision der EU-Öko-Verordnung ist nicht vorbei, denn eine Einigung im informellen Trilog bedeutet noch kein neues Bio-Recht“, sagte der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein. „28 EU-Mitgliedsstaaten und das gesamte EU-Parlament werden nun den Vorschlag der Verhandler beraten und darüber abstimmen.“

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und die EU-Parlamentarier müssten ihrer Verantwortung gerecht werden und die Abstimmungsvorlage ablehnen, wenn sie zu keinem besseren Bio-Recht führe. Das bleibe der Maßstab, den Bio-Unternehmer und Bürger anlegten. „Die bisherige Kommunikation der Verhandler lässt bezweifeln, dass gegenüber den unzureichenden Entwürfen der letzten Woche bei den gestrigen Verhandlungen tatsächlich ein Fortschritt erreicht wurde“, sagte er.

Stimmten EU-Staaten und -Parlament der Abstimmungsvorlage nicht zu, gebe es „nach wie vor eine gute Alternative: das bestehende Öko-Recht im bewährten Verfahren fortzuentwickeln.“

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