Start / News / Kartellsenat belegt BDSI mit Bußgeld

Süßwaren

Kartellsenat belegt BDSI mit Bußgeld

Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf für BDSI nicht nachvollziehbar

Der  Kartellsenat  des  Oberlandesgerichts  Düsseldorf  hat  am  26.01.2017  seine Entscheidung  darüber  bekannt  gegeben,  ob  die  in  den  Gremien  der Konditionenvereinigung  der  Deutschen  Süßwarenindustrie  e.V.  zu  Marktthemen geführten  Gespräche  die  Grenzen  des  kartellrechtlich  Zulässigen  überschritten haben.

Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 26.01.2017 seine Entscheidung darüber bekannt gegeben, ob die in den Gremien der Konditionenvereinigung der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. zu Marktthemen geführten Gespräche die Grenzen des kartellrechtlich Zulässigen  berschritten haben.
 
Auch nach der Beweisaufnahme überrascht den Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) das Urteil und ist für ihn nicht nachvollziehbar – und das schon aus formellen Gründen. Denn die jetzt mit Bußgeldern belegten Gespräche fanden nicht in einem Gremium des BDSI, sondern in der rechtlich selbstständigen Konditionenvereinigung der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. statt. Der BDSI prüft, ob er in Revision geht.

Auch in der Sache wirft die Entscheidung Fragen auf: Es ging in diesem Verfahren nicht um den Vorwurf von Preisabsprachen, Verabredungen oder abgestimmtem Verhalten.

Im Schwerpunkt ging es um einen allgemeinen Informationsaustausch zu Lieferbedingungen (sogenannten Konditionen) und um allgemeine Marktgespräche über Rohstoffpreisentwicklungen und deren Auswirkungen – und dies insbesondere in einer Zeit, in der die Rohstoffpreise förmlich explodierten.

Mit diesem Fall wurde kartellrechtliches Neuland betreten. Vor diesem Verfahren gab es keinerlei Verlautbarungen des Bundeskartellamtes zur Kartellrechtswidrigkeit eines bloßen allgemeinen Informationsaustausches. Deshalb ging auch keiner der  Beteiligten davon aus, dass solche Marktgespräche problematisch sein könnten, zumal es sich bei der Konditionenvereinigung im Ursprung um eine vom Bundeskartellamt genehmigte Vereinigung (sog. freigestelltes Kartell) handelte mit bis zum Schluss heterogener Zusammensetzung.

[ Artikel drucken ]

Ticker

Das könnte Sie auch interessieren

Hochwertige Bio-Süßwaren

Genuss der Extraklasse

Hochwertige Bio-Süßwaren © Landhaus Gräfendhron

Wer Kunden mit dem Besonderen begeistern will, kann das mit Premium-Bio-Süßwaren. Im Trend: Crafted-Schokolade, Bean-to-Bar und Single Origin sowie Edelschoko in Riegelform und andere angepasste Formate.

16.04.2026mehr...
Stichwörter: Süßwaren, BDSI, Süßwarenindustrie, Kartellamt, Kartellrecht, Kartellsenat

FruchtBar präsentiert Bio-Dino-Kekse mit weniger Zucker

Bio, ballaststoffreich und kindgerecht

FruchtBar präsentiert Bio-Dino-Kekse mit weniger Zucker

Der Bio-Hersteller FruchtBar erweitert sein Kekssortiment und reagiert dabei auf die wachsende Nachfrage nach gesünderen Snacks: Die neuen Bio-Dino-Kekse enthalten laut Unternehmen 45 Prozent weniger Zucker als herkömmliche Kakaokekse. Mit einem hohen Ballaststoffgehalt und ohne Zusatzstoffe richten sie sich an gesundheitsbewusste Verbraucher.

10.04.2026mehr...
Stichwörter: Süßwaren, BDSI, Süßwarenindustrie, Kartellamt, Kartellrecht, Kartellsenat

Schokolade neu gedacht: pur aus der ganzen Kakaofrucht

Schokolade neu gedacht: pur aus der ganzen Kakaofrucht

 

Die neue Whole Cocoa Fruit von Vivani besteht zu 100 Prozent aus der Kakaofrucht – natürlich süß, ohne zugesetzten Zucker. Es ist die erste Bio-Schokolade rein aus der Kakaofrucht. Sie kommt pünktlich zum Veganuary auf den Markt.

07.11.2025mehr...
Stichwörter: Süßwaren, BDSI, Süßwarenindustrie, Kartellamt, Kartellrecht, Kartellsenat