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CDU will Verbandsklagerecht in NRW aufheben

Tierschutz: Anerkannte Verbände kritisieren Gesetzentwurf der CDU als plumpen Angriff auf das Verbandsklagerecht

Die in NRW anerkannten Tierschutzverbände* kritisieren den geplanten Gesetzentwurf zur Aufhebung des Verbandsklagerechtes für Tierschutzvereine durch die CDU. Die Fraktion wird einen entsprechenden Entwurf am 27.01.2017 in den Landtag einbringen. Die Tierschutzverbände betrachten diese Initiative als wahltaktisch motivierten Angriff auf das Verbandsklagerecht, um im Vorfeld der Landtagswahl im Mai die Interessen der Agrarlobby zu bedienen.

„Wir sind entsetzt, wie unverhohlen die CDU schon jetzt Wahlkampf auf dem Rücken der Tiere macht. Mit ihrem Antrag gegen das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine dokumentiert die Partei, welchen Lobbys sie sich im Vorfeld der Landtagswahl andient, nämlich unter anderem der industriellen Landwirtschaft, die vom Leid der Tiere profitiert. Der Antrag basiert auf inhaltlichen Fehlern, Fehleinschätzungen und Unwahrheiten, die wir so nicht stehen lassen können“, kritisiert Dr. Jörg Styrie, Vorsitzender der Koordinationsstellen der in NRW anerkannten Tierschutzverbände.

In dem Antrag behauptet die CDU u.a., dass das Gesetz bisher nicht zum Wohl der Tiere genutzt worden sei, sondern nur zur Verhinderung von Stallbauten und zur Profilierung der anerkannten Tierschutzverbände. Die Wahrheit sehe jedoch anders aus: “Wir haben die Tierschutz-Verbandsklage mit Bedacht und im Sinne der Tiere eingesetzt, bspw. zur Frage der Abmessungen der Kastenstände von Sauen in der Ferkelproduktion. Diese Haltung zählt zu den leidvollsten Auswüchsen in der Nutztierhaltung. Unser Partnerverband ARIWA stellte fest, dass die Kastenstände in der Praxis vielerorts so eng waren, dass sich die Tiere nicht mit ausgestreckten Beinen hinlegen konnten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im November 2016 unsere Ansicht, dass diese Form der Haltung gesetzeswidrig ist. Letztlich wurde durch unsere Einsprüche erreicht, dass zukünftig gesetzeswidrige Neubauten verhindert werden. Genau das ist Sinn und Zweck der Verbandsklage“, führt Styrie aus.

Auch im Bereich der besonders tierquälerischen Putenmast wurden die Verbände in Form von einigen Einwendungen aktiv. Eine schlichte Falschinformation sei es zudem, dass die Tierschutzverbände mithilfe der Verbandsklage bei Tierversuchen einen sofortigen Stopp von Forschungsvorhaben erwirken könnten. Tatsächlich sei bei Tierversuchen nur die Feststellungsklage möglich. Diese könne ein Verfahren nicht aufhalten, sondern entfaltet erst im Nachhinein Wirkung.

Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Nur das Klagerecht ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden – sozusagen als Anwalt der Tiere – tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies wird nicht nur von Rechtswissenschaftlern bestätigt, sondern auch vom wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik. Im Gutachten "Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung" bezeichnet das Expertengremium des Bundeslandwirtschaftsministeriums die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage als „unentbehrliches Instrument zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz“, das notwendig für die Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat sei.
„Es ist uns unverständlich, warum die CDU in NRW sich so einseitig gegen den Tierschutz positioniert. Da sind die Parteikollegen in Baden-Württemberg schon weiter. Bei der Übergabe der Anerkennungsbescheide an drei anerkannte Tierschutzverbände am 19. Dezember letzten Jahres bezeichnete der dortige Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) die Tierschutz-Verbandsklage als wichtigen Meilenstein für den Tierschutz“, schließt Styrie.
Bereits sieben Bundesländer ermöglichen inzwischen Tierschutzverbandsklagen: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz. Saarland, Schleswig-Holstein. Niedersachsen wird als achtes Land hinzukommen.

*In Nordrhein-Westfalen haben sieben der insgesamt neun zugelassenen Vereine ein gemeinsames „Landesbüro Verbandsklagerecht anerkannter Tierschutzverbände in NRW“ eingerichtet.

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