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AöL: Öko-Verordnung auf dem richtigen Weg

Mit Erleichterung hat die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) die Vorschläge des europäischen Parlaments zur Revision der EU-Ökoverordnung aufgenommen.

Die Vorschläge, die jetzt der vom Parlament beauftragte Berichterstatter Martin Häusling (Grüne) vorgelegt habe, wendeten vor allem die unpassenden Ideen der EU-Kommission für Pestizid-Rückstandsgrenzwerte bei Bio-Produkten ab. „Damit“, so AöL-Geschäftsführer Alexander Beck, „wird der Vorschlag der Kommission für eine Abkehr vom Grundsatz der Prozessqualität hin zu einem System, das sich am Endprodukt orientiert, glücklicherweise korrigiert“.

Zu begrüßen sei zudem die Korrektur der Drittstaatenregelung. Es wäre praxisfremd, etwa von afrikanischen Ländern, mit denen die EU kein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung des Bio-Standards hat, die detailgetreue Erfüllung der EU-Öko-Regeln zu verlangen. Der Vorschlag Häuslings hingegen, hier Anpassungen zuzulassen, sei richtig, weil er sich an den besonderen Bedingungen solcher Länder orientiere.

Als interessant bezeichnet Beck in diesem Zusammenhang die Idee, eine Europäische Ökolandbauagentur (European Organic Agency EOA) aufzubauen. Die EOA könne die Überwachung der Arbeit der Kontrollstellen im Drittland durchführen und die Informationen in grenzüberschreitenden Verdachtsfällen koordinieren. „Das Fehlen einer solchen Institution hat bisher Betrug Vorschub geleistet“, sagte Beck.

Entscheidende Verbesserungen erwarte die AöL zudem von Vorschlägen des Berichterstatters Häusling zur Weiterentwicklung der Herkunftskennzeichnung und zur Klärung der Rückverfolgbarkeit. Auch die Ideen zur ökologischen Pflanzenzüchtung oder die erstmals gemachten Vorgaben für Öko-Aromen wiesen auf eine Öko-Verordnung hin, die zukunftsorientiert sei und die wichtige Zukunftsfelder der Branche aufgreife.

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