EU-Recht
Bio-Geflügelhaltung: BÖLW mahnt zur Kurskorrektur
EU-Kommission will nur noch einen Mastgeflügelstall pro Hof erlauben
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Die Spitzen der Landwirtschaftsverbände im Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) haben sich auf dem Bio-Puten-Hof Zieslübbe in Mecklenburg-Vorpommern getroffen, um über die Öko-Geflügelhaltung zu beraten. Durch eine Neuauslegung der EU-Kommission sehen sie die Zukunft der Branche massiv bedroht. Demnach soll künftig nur noch ein Mastgeflügelstall pro Bio-Hof erlaubt sein.
„Wer den Ökolandbau in Europa stärken will, darf bewährte Strukturen nicht zerstören“, sagt Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des BÖLW. Bio-Geflügelhöfe bräuchten praxisgerechte Regeln, die Tierwohl, Umwelt und die wirtschaftliche Stabilität gleichermaßen sicherten. „Die neue Auslegung würde Investitionen auf den Höfen zunichte machen und den Umbau hin zu einer besseren Tierhaltung zurückwerfen.“
Die EU-Öko-Verordnung legt fest, dass ein Bio-Mastgeflügelstall nicht größer sein darf als 1.600 Quadratmeter, nicht aber, wie viele Ställe pro Betrieb erlaubt sind. Bislang dürfen Bio-Mastgeflügelhalter mehrere Ställe pro Hof betreiben – eine Praxis, die nach Einschätzung des BÖLW seit Jahrzehnten Grundlage einer wirtschaftlich tragfähigen Produktion ist und die nach einem Gutachten im Auftrag des Verbands auch mit dem EU-Bio-Recht vereinbar sei. Nach einer neuen Interpretation der EU-Kommission wäre allerdings nur noch ein Stall pro Hof erlaubt.
Als Folge müssten laut BÖLW in Deutschland rund 80 Prozent der Bio-Geflügelbetriebe einen Teil ihrer Produktion aufgeben oder aufwendige Betriebsteilungen durchführen. Für Stallneubauten, die vom staatlichen Agrarinvestitionsprogramm gefördert wurden, gelte sogar ein Umbauverbot von zwölf Jahren. Dabei übersteige die Nachfrage nach Bio-Geflügelfleisch bereits heute das Angebot – ein Rückbau der Produktion würde die Versorgungslage weiter verschärfen. Die deutschen Bio-Verbände fordern die EU-Kommission daher zu einer Kurskorrektur auf.







