BNN
Auftrag an Prüfverein für Sortimentskontrollen
Mit dem Ziel, eine einheitliche Basis für die Zertifizierung der Einzelhandelsmitglieder des Bundesverbands Naturkost Naturwaren (BNN) und des Naturkost Südbayern (NSB) zu schaffen, beauftragte der BNN Ende April den Prüfverein Verarbeitung Ökologische Landbauprodukte mit der Durchführung und Auswertung der Sortimentskontrollen.
Schon seit Anfang diesen Jahres liefen die Kontrollen über einen Interims-Vertrag mit der Zertifizierungsorganisation aus Karlsruhe. Nun wurde für die Kontrollrunde 2014 und 2015 eine Vereinbarung mit dem Prüfverein geschlossen.
Mit der Beauftragung des Prüfvereins werden zukünftig alle Kontrollen auf Einhaltung der Sortimentsrichtlinien bei BNN- und NSB-Mitgliedern durch akkreditierte Öko-Kontrollstellen durchgeführt. Die Wahl einer anerkannten Kontrollstelle steht den BNN-Mitgliedern frei.
Wer im Bio-Fachhandel einkauft, möchte sicher sein, dass alle Produkte hohen Ansprüchen genügen und ökologisch produziert worden sind, wo immer das möglich ist. Die Sortimentsrichtlinien für den Naturkost-Einzelhandel legen detailliert fest, welche Produkte ein Fachgeschäft anbieten darf und welche nicht und sorgen damit für Sicherheit für den Verbraucher und ein klares und überprüfbares Qualitäts-Profil des Naturkostfachhandels.
Die Sortimentsrichtlinien sind eine Selbstverpflichtung von Einzelhändlern, die im Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) oder im Naturkost Südbayern (NSB) organisiert sind.
Die durch die EG-Verordnung Öko-Landbau vorgeschriebene Kontrolle der Erzeuger und Verarbeitungsbetriebe sowie des verarbeitenden Einzelhandels wird ergänzt durch eine fachkundige Sortimentskontrolle auf Grundlage dieser Richtlinien. Zentrale Instanz für die Sortimentsrichtlinien ist seit November 2013 ein Lenkungsgremium, in dem über inhaltliche Weiterentwicklung der Richtlinien entschieden wird.