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Verzehrsempfehlung: Zimt und zimthaltige Lebensmittel

Hannover. Zimt ist eines der ältesten Gewürze, das seit dem Mittelalter auch in Europa gelegentlich und in kleinen Mengen verzehrt wird. Im Weihnachtsgebäck, als Reis mit Zucker und Zimt oder zur Verfeinerung von Speisen und Getränken gehört Zimt zu unserer traditionellen Esskultur.

Bestimmte Zimtarten (z.B.Cassia) enthalten von Natur aus Cumarin, ein Aromastoff, der zum Beispiel auch in Waldmeister vorkommt. Aus der Anwendung von Cumarin im Arzneimittelbereich ist bekannt, dass eine längere Aufnahme hoher Cumarinmengen zu einer Schädigung der Leber führen kann, die nach Aussage der Wissenschaftler reversibel ist.

Neuere Untersuchungsergebnisse für Zimt (Haushaltsware) und zimthaltige Lebensmittel zeigen unerwartet hohe Cumaringehalte auf. Diese Cumaringehalte überschreiten nicht die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgestellte akzeptable tägliche Aufnahmemenge von Cumarin für erwachsene Menschen bei üblichen Verzehrgewohnheiten. Allerdings kann, so das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), diese unbedenkliche Aufnahmemenge durchaus bei kleinen Kindern wegen ihres geringen Körpergewichtes überschritten werden.

Im Rahmen des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes wird deshalb empfohlen, dass Kinder zimthaltige Lebensmittel (insbesondere Zimtsterne, Milchreis mit Zimt oder Müsliriegel, Müsli mit Zimt) nur einmal pro Woche verzehren sollten. Diese Empfehlung gilt unabhängig davon, ob das Lebensmittel im Haushalt selbst zubereitet oder als fertiges Produkt gekauft wurde. Im Haushalt sollte Zimt grundsätzlich sparsam verwendet werden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung gibt auf seiner Internet-Homepage unter
www.bfr.bund.de (http://www.bfr.bund.de/)
Antworten auf weitere Fragen zum Vorkommen und zur Bedeutung von Cumarin in Zimt und zimthaltigen Lebensmitteln.

Die Wirtschaft arbeitet intensiv an Lösungen wie der Cumaringehalt in zimthaltigen Lebensmitteln reduziert werden kann.

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