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Lernstark ist zulässige Angabe

Kritik an Rotbäckchen in hart aber fair unberechtigt

In der ARD-Sendung hart aber fair vom 11. Juni 2012 wurde pauschalisiert negativ über die Lebensmittelindustrie und Lebensmittel mit gesundheitsbezogenen Aussagen berichtet. Unter anderem wurde auch das Produkt Rotbäckchen Lernstark im Bild gezeigt und als in Zukunft rechtlich nicht zulässig beanstandet. Dies ist sachlich falsch und bedarf einer inhaltlichen Korrektur: Die Aussage Lernstark fußt auf aktuell explizit zugelassenen Health-Claims und ist damit unbefristet verwendbar, wie die Rotbäckchen Vertriebs GmbH mitteilt. 

Die gesundheitsbezogenen Aussagen Lernstark und Zur Unterstützung der Konzen-trationsfähigkeit gelten auf Grundlage der Prüfung durch die oberste europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA als wissenschaftlich erwiesen und damit als zulässig. Für Rotbäckchen aus Unkel ist es nicht nachvollziehbar, warum dies in der Sendung in Frage gestellt wurde.

An die Zulässigkeit von gesundheitsbezogenen Angaben stellen sowohl das deutsche Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch als auch die europäische Health-Claims-Verordnung hohe Anforderungen bezüglich eines eindeutigen wissenschaftlichen Nachweises. Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur gemacht werden, wenn sie zweifelsfrei als wissenschaftlich anerkannt gelten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat über viele Jahre die wissenschaftliche Datenlage zu mehreren tausend gesundheitsbezogenen Angaben aus- und anschließend kritisch bewertet. Dieser strengen wissenschaftlichen Prüfung hielten nur wenige gesundheitsbezogene  Angaben stand.

„Für die Rotbäckchen Vertriebs GmbH ist es selbstverständlich, nur lebensmittelrechtlich zulässige gesundheitsbezogene Angaben zu verwenden, die im vollen Einklang mit der wissenschaftlichen Beurteilung der EFSA stehen. Die Kritik an dem Produkt ist hier unangemessen und sachlich falsch“, erklärt das Unternehmen.

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