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Europäischer Gerichtshofs-Entscheid zu Stevia

Mitgliedsstaaten sollen in eigener Zuständigkeit überprüfen, ob Stevia-Tee „Novel-Food“ ist

Luxemburg, 14. April 2011 – Heute um 09.30 Uhr hat der Gerichthof der Europäischen Union (EuGH) sein Urteil in Sachen Stevia verkündet.

Im Februar 2000 hatte die Europäische Kommission den Antrag eines belgischen Professors zurückgewiesen. Er beantragte, das Inverkehrbringen von Stevia-Tee als Novel Food zuzulassen. Der Gerichtshof betont jetzt, dass er sich nicht davon habe überzeugen können, dass die Kommission überhaupt geprüft habe, ob der Stevia-Tee Novel Food sei. Jedenfalls sei die damalige Entscheidung der Kommission nur für den Antragsteller verbindlich. Die zuständigen Behörden aller Mitgliedstaaten, auch die in Bayern, müssen jetzt in eigener Verantwortung und Zuständigkeit überprüfen, ob ein bei ihnen vermarktetes Erzeugnis Novel Food ist oder nicht. Novel Food ist nur, was nicht vor Mai 1997 in nennenswertem Umfang in Europa als Lebensmittel verzehrt wurde.

Frau Barbara Scheitz: „Wir freuen uns über das EuGH-Urteil. Es bestätigt, dass das Verwaltungsgericht München 2004 berechtigt war, festzustellen, dass der Stevia-Tee eine ganz normale, pflanzliche Lebensmittelzutat ist.  Wir haben den bayerischen Fachbehörden jetzt noch weitere Belege für viele Millionen Tassen Tee mit Stevia vorgelegt. Damit ist klar, dass der Tee keine Novel-Food-Zulassung braucht".

 

Stevia-Urteil_D42023_0_.pdf Stevia-Urteil_D42023_0_.pdf (119.44 KB)

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