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Landgericht fordert Vergleich

Änderung des Biomineralwasser-Zeichens verlangt

Bei der heutigen Verhandlung der Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen das erste Biomineralwasser BioKristall der Neumarkter Lammsbräu vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth kritisierte das Gericht eine zu große Ähnlichkeit des verwendeten Biomineralwasser-Zeichens zum noch gültigen staatlichen Bio-Siegel.

Weiterhin fehlt dem Gericht ein genauer Hinweis auf den Etiketten, dass es sich bei Biomineralwasser um eine privatrechtliche Zertifizierung durch die Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. handelt, wie Neumarkter Lammsbräu mitteilte. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und die Neumarkter Lammsbräu erklärten sich bereit, die vom Gericht geforderten Anpassungen im Rahmen eines Vergleichsvorschlages für das Gericht zu formulieren. Die Etiketten der BioKristall-Produkte werden analog zu aus dem Vergleich resultierenden Ergebnissen sukzessive umgestellt sind aber in der derzeitigen Deklarierung voll verkehrsfähig.

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