BASF
Zulassung der Genkartoffel: Bitte nicht auf dem Rücken der Biobranche!
AoeL fordert volle Übernahme der möglichen Folgekosten durch BASF
AoeL/Bad Brückenau, 05.03.2010. Schön für die BASF: Die EU-Kommission hat nach zwölf Jahren mit der Stärkekartoffel „Amflora“ erstmals wieder eine gentechnisch veränderte Kulturpflanze zugelassen und damit dem enormen Druck des deutschen Konzerns nachgegeben. „Aber bitte nicht auf unserem Rücken“, sagen nun die Unternehmen, die sich in der Assoziation ökologischer Lebensmittel-Hersteller (AoeL) zusammengeschlossen haben.
Die Biobranche appelliert an die Stärkeindustrie und die Landwirte, die GEN-Kartoffel nicht zu akzeptieren, zumal es hinreichend konventionelle Alternativen mit den gleichen Eigenschaften gibt. Zwar hat die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die BASF-Kartoffel nicht für den menschlichen Verzehr zugelassen. Dennoch ergeben sich aus dem Anbau zahlreiche Probleme für die Lebensmittel-Hersteller: Sie stehen als die Dummen da, wenn eine einzige Amflora-Knolle an die falsche Stelle kullert und sich unter die Speisekartoffeln mischt.
„Dass man trotz Antibiotika-Resistenz und ohne Speisezulassung eine Vermischung mit Speiseware rechtlich zugelassen hat, ist ein Unding. Das erfordert von unserer Seite noch mehr Untersuchungen und Aufwand“, sagt Jörg Große-Lochtmann von der Marktgesellschaft der Naturland Betriebe wütend. „Wenn es sich dann erst um weiterverarbeitete Produkte wie Reibekuchen und Klöße handelt, können wir uns zu Tode proben!“ Sein Unternehmen wird aufwändige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und in neue umfangreiche Analysemethoden investieren müssen. „Und das ganz ohne Not: Niemand braucht diese Kartoffel!“
Weitreichende Folgen hat der Anbau der Gen-Kartoffel auch für Hersteller von anderen ökologischen Lebensmitteln: Schon heute kann die Gentechnikfreiheit bei maishaltigen Produkten nur durch zusätzliche, teure Analysen oder den Verzicht auf Maisprodukte sichergestellt werden. Nun entsteht ein weiteres Problemfeld, auch weil das erzeugte Eiweiß als Futtermittel zugelassen ist. Auf diese Weise kann sie doch in die Nahrungskette gelangen. „Das widerspricht dem Menschenrecht auf freie Auswahl der Lebensmittel“, sagt Johannes Doms, Geschäftsführer der HiPP Produktion. Mit der löchrigen Grenzwert-Regelung sei der Agrogentechnik Tür und Tor geöffnet.
Er fordert die EU-Kommission auf, rechtliche Unsicherheiten über die Folgekosten auszuräumen. „Es entstehen uns zusätzliche Aufwendungen bei der Qualitätssicherung und finanzielle Risiken durch Kontamination“, argumentiert Doms. „Wir gehen von einer 100-prozentigen Haftung des Patent-Inhabers aus. Wir werden deshalb jeden denkbaren Weg gehen, um die Rechnungen für alle zusätzlichen Kosten, die uns durch die Genkartoffel entstehen, an die BASF weiterzuleiten!“