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Kleinster gemeinsamer Nenner

Durchführungsbestimmungen für Aquakultur in der EU-Bio-Verordnung erlassen

Nach langer Diskussion hat die EU-Kommission am 29. Juni die Durchführungsbestimmungen für die ökologische Aquakultur zur neuen EU-Bio-VO verabschiedet. Somit gibt es erstmals eine europaweite gesetzliche Regelung für Biofisch und -meeresfrüchte. „Naturland begrüßt diese Maßnahme der EU, um die ökologische Fischzucht voranzutreiben. Die neue Regelung ist jedoch nur der kleinste gemeinsame Nenner, wichtige Punkte wurden zu schwach definiert, “ betont Hans Hohenester, Öko-Bauer Präsidiumsvorsitzender von Naturland. Der Öko-Verband Naturland entwickelte bereits vor zwölf Jahren Richtlinien für die ökologische Aquakultur und war am Prozess in Brüssel maßgeblich beteiligt.

Während die jetzige Fassung der Aquakultur-Verordnung in einigen Punkten den Vorschlägen von Naturland und anderer europäischer Verbände gefolgt ist, stellt sie in weiten Bereichen einen Kompromiss mit Positionen der konventionellen Industrie dar: Insbesondere die meisten Besatzdichten sind zu hoch angesetzt. Bei Forellen betragen sie mehr als das Doppelte, bei Shrimps fast das Dreifache der Naturland Richtlinien.

Ferner erlaubt die Verordnung kritische Chemikalien, unter anderem zur Imprägnierung von Netzgehegen und zur Konservierung bei der Verarbeitung. Viele Anforderungen der EU-Bio-VO, zum Beispiel  zum Transport von lebenden Tieren, sind zu vage gehalten. Dr. Stefan Bergleiter, Leiter der Naturland Aquakultur Abteilung: „Die Naturland Richtlinien stellen mit gutem Grund hohe Anforderungen an die Betriebe und machen strikte Vorgaben. Nur so wird der ökologische Charakter der Produktion sichergestellt und eine aussagekräftige Zertifizierung ist möglich.“

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