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Ab sofort: Anmeldung zum Kräuterschein-Seminar der Herbaria im März

Die Herbaria Kräuterparadies GmbH veranstaltet halbjährlich dreitägige Vorbereitungsseminare für den amtlichen "Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln", kurz "Kräuterschein" genannt. Am Ende des Seminars erwerben die Teilnehmer den Nachweis mit einer Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer in München.

Aktueller Vorbereitungskurs: 3. bis 5. März 2008

Ort: Bad Feilnbach in Oberbayern

Prüfung: 6.März 2008

Herbst-Kurs: 6. bis 8. Oktober 2008

Prüfung: 9.Oktober 2008

Wer braucht den Kräuterschein?

Arzneimittel dürfen im Einzelhandel normalerweise nur in Apotheken in Verkehr gebracht werden. Ausnahmen sind für sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, nämlich der ausgewiesenen Sachkenntnis des Unternehmers selbst, einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens beauftragten Person oder eines Mitarbeiters, der mit dem Verkauf der Arzneimittel befasst ist. Das erforderlichen Wissen soll durch eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden. Die näheren Einzelheiten regelt die Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (Sachkenntnis-VO). Befreit von der Prüfung der IHK ist, wer über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Pharmazie, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Veterinärmedizin oder über die pharmazeutische Vorprüfung (Apothekerassistent), Zeugnis des pharmazeutischen Assistenten, staatlich anerkannter Drogist oder Apothekenhelfer verfügt.

Wer braucht den Kräuterschein?

Arzneimittel dürfen im Einzelhandel normalerweise nur in Apotheken in Verkehr gebracht werden. Ausnahmen sind für sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, nämlich der ausgewiesenen Sachkenntnis des Unternehmers selbst, einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens beauftragten Person oder eines Mitarbeiters, der mit dem Verkauf der Arzneimittel befasst ist. Das erforderlichen Wissen soll durch eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden. Die näheren Einzelheiten regelt die Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (Sachkenntnis-VO).

Befreit von der Prüfung der IHK ist, wer über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Pharmazie, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Veterinärmedizin oder über die pharmazeutische Vorprüfung (Apothekerassistent), Zeugnis des pharmazeutischen Assistenten, staatlich anerkannter Drogist oder Apothekenhelfer verfügt.

Anmeldeunterlagen erhalten alle Interessierten ab sofort im Internet unter www.herbaria.de (Service),
per Telefon (08028-9057-0), Fax (08028-9057-54).

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