Start / News / Bio-Tops / ‚Green by design‘ für Bio-Betriebe wird national umgesetzt

Agrarpolitik

‚Green by design‘ für Bio-Betriebe wird national umgesetzt

LVÖ Bayern begrüßt Bürokratieabbau

‚Green by design‘ für Bio-Betriebe wird national umgesetzt © Being Organic in EU
Bio steht für weite Fruchtfolgen: hier Kleegras als bodendüngende Zwischenfrucht, die auch Insekten reichlich Nahrung bietet. Der GLÖZ-Standard Nr. 7 ‚Fruchtfolge im Ackerland‘ ist damit automatisch erfüllt.

Bio-Betriebe dürfen aufatmen: Ab sofort bleibt ihnen die überflüssige zusätzliche Kontrolle zu den Mindeststandards eines ‚guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands‘ (GLÖZ) erspart. Mit Bio gelten sie als erfüllt. Lange hat sich die Landesvereinigung für den Ökologischen Landbau in Bayern (LVÖ) gemeinsam mit weiteren Akteuren dafür eingesetzt. Nun ist der auf EU-Ebene erreichte Erfolg auch in nationale Vorgaben umgesetzt.

Thomas Lang, erster Vorsitzender der LVÖ Bayern: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass Bio-Betriebe nun wieder als ‚green by design‘ gelten. Damit haben wir einen ordentlichen Bürokratieabbau für Bio-Betriebe erreicht. Bio-Landwirtinnen und -Landwirte erhalten mit ihrer täglichen Arbeit die Fruchtbarkeit unserer Böden und bewahren sie vor Erosion. Sie schützen unser Trinkwasser und erhalten die Lebensräume für Wildpflanzen und Wildtiere. Natürlich halten sie dabei ihre Felder, Wiesen und Weiden in einem guten Zustand. Dies offiziell anzuerkennen ist überfällig und ein absolut sinnvoller Abbau von Bürokratie, denn er räumt nachhaltiger Landbewirtschaftung Steine aus dem Weg.“

Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Direktzahlungen aus den Töpfen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beziehen, müssen nachweisen, dass sie ihre Flächen in einem ‚guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand‘ halten. Dies wird anhand von neun sogenannten GLÖZ-Standards überprüft. Dazu gehören zum Beispiel ein Minimum an Fruchtwechsel auf dem Acker oder Pufferstreifen an Gewässern.

Bio-Betriebe wirtschaften nach den Vorgaben der EU-Ökoverordnung bzw. den noch strengeren Kriterien der Öko-Verbände. Diese Vorgaben gehen, wie die LVÖ Bayern bekräftigt, weit über die GLÖZ-Standards hinaus und die Einhaltung wird mindestens einmal pro Jahr von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft.

Die zusätzliche GLÖZ-Kontrolle bedeutete damit für Bio-Betriebe nichts als unnötigen Bürokratie-Aufwand. Die von der EU im November 2025 abgesegnete Regelung zur Abschaffung der GLÖZ-Überprüfung bei Bio-Betrieben wird nun auch in Deutschland umgesetzt, und zwar rückwirkend zum 1. Januar.

Von 2014 bis 2021 wurden die umfassenden Umweltleistungen des ökologischen Landbaus bereits EU-weit als ‚green by definition‘ anerkannt. Damit mussten Bio-Höfe keine zusätzlichen Nachweise über die Einhaltung von bestimmten Auflagen für die Agrar-Fördergelder erbringen. Mit der Einführung der GLÖZ-Standards wurde dieses Vorgehen gekippt. Im November 2025 gab die EU grünes Licht dafür, Bio-Betriebe unter dem Begriff ‚green by design‘ wiederum von der doppelten Nachweispflicht für bestimmte Umweltleistungen zu befreien.

[ Artikel drucken ]

Ticker

Das könnte Sie auch interessieren

Kritik zu GAP-Vorschlägen der Kommission

Bio-Verbände fordern gemeinsame europäische Ziele und die Honorierung von Umweltleistungen

Kritik zu GAP-Vorschlägen der Kommission © stock.adobe.com/Dusan Kostic

Am Mittwoch hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für die nächste Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 sowie den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorgestellt. Das bisherige Zwei-Säulen-Modell soll demnach abgeschafft und das Budget für die Landwirtschaft um 20 Prozent gekürzt werden, auf 300 Milliarden Euro. Bio-Verbände kritisieren das Festhalten an Flächenzahlungen, die geplante Renationalisierung und den drohenden ‚Wettbewerb nach unten‘.

18.07.2025mehr...
Stichwörter: LVÖ, Agrarpolitik, Ökolandbau, Bürokratie, GAP Gemeinsame EU-Agrarpolitik, GAP, Bürokratieabbau

GAP-Vereinfachung: Bio-Branche begrüßt Rückkehr zu ‚green by definition‘

AbL kritisiert „massiven Rückbau ökologischer Mindeststandards“

GAP-Vereinfachung: Bio-Branche begrüßt Rückkehr zu ‚green by definition‘ © stock.adobe.com/MNStudio

Die Europäische Kommission hat gestern Vereinfachungsvorschläge für die aktuelle Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) veröffentlicht. Das Maßnahmenpaket sieht vor, dass Bio-Betriebe bei den sogenannten GLÖZ-Standards, Anforderungen für den ‚guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen‘, weitgehend automatisch anerkannt werden – eine Rückkehr zum Konzept von ‚green by definition‘. Auf der anderen Seite werden Umweltstandards rückgebaut, was die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) scharf kritisiert.

15.05.2025mehr...
Stichwörter: LVÖ, Agrarpolitik, Ökolandbau, Bürokratie, GAP Gemeinsame EU-Agrarpolitik, GAP, Bürokratieabbau

„Nur starke Bauern machen starken Umweltschutz“

Thomas Lang spricht bei Anhörung im bayerischen Landtag zur Agrarförderung

„Nur starke Bauern machen starken Umweltschutz“

Am gestrigen Mittwoch, 2. April, hat der Agrarausschuss des bayerischen Landtags acht Experten zur Zukunft der europäischen Agrarförderung ab 2028 befragt, darunter Thomas Lang, 1. Vorsitzender der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern (LVÖ). Sein Statement: Die knapper werdenden EU-Mittel müssten noch stärker auf die Entlohnung von Umwelt- und Naturschutzleistungen konzentriert werden, was auch die bayerische Landwirtschaft stärke. Andernfalls drohe die Akzeptanz für die Fördermittel zu schwinden. Vielversprechend für die künftige Förderung sei das Stufenmodell des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW).

03.04.2025mehr...
Stichwörter: LVÖ, Agrarpolitik, Ökolandbau, Bürokratie, GAP Gemeinsame EU-Agrarpolitik, GAP, Bürokratieabbau