Umwelt
Deutsche Umwelthilfe startet Klageoffensive wegen TFA in Gewässern
Unzureichende Maßnahmen bei Donau, Elbe, Ems, Rhein, Warnow-Peene und Weser
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht juristisch gegen die zunehmende Belastung von Gewässern mit der Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure (TFA) vor. Die Organisation hat Klagen wegen unzureichenden Maßnahmenprogrammen in sechs großen deutschen Flussgebietseinheiten eingereicht. Hintergrund sind überschrittene Grenzwerte im Grundwasser und fehlende Gegenmaßnahmen der Bundesländer. TFA gilt als fortpflanzungsgefährdend und äußerst langlebig.
Beklagt wird, dass die Länder keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen haben, obwohl der für Pestizide und deren relevante Abbauprodukte geltende Grenzwert in Höhe von 0,1 Mikrogramm pro Liter in Bezug auf TFA im Grundwasser überschritten wird. Betroffen sind die Flussgebietseinheiten Donau, Elbe, Ems, Rhein, Warnow-Peene und Weser.
„Mit jedem Tag wird der Zustand unseres Wassers unumkehrbar schlechter“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „TFA wurde inzwischen von deutschen Fachbehörden als fortpflanzungsgefährdend bewertet. Deshalb darf diese giftige Chemikalie nicht mehr ungebremst in unser Wasser gelangen. Wir wollen mit den Klagen die Bundesländer zu wirksamen Maßnahmen in ihren Programmen verpflichten.“
Die Klagen liegen bei den obersten Verwaltungsgerichten der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Bereits seit 2022 läuft ein ähnliches Verfahren zur Flussgebietseinheit Eider vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein.
Nach Angaben der DUH gelangt TFA vor allem über TFA-bildende Pestizide, fluorierte Kältemittel sowie industrielle Einleitungen in Gewässer. Die Organisation fordert strengere Auflagen für Industrie und Kläranlagen, ein Verbot entsprechender Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten sowie Maßnahmen zur Ablösung fluorierter Kältemittel durch alternative Technologien.







