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Bio-Branche begrüßt Roadmap für ein praxisnäheres Bio-Recht

Kommission unterstreicht Schlüsselrolle des Ökolandbaus

Mit einer gestern veröffentlichten Roadmap sowie gezielten Änderungsvorschlägen zur EU-Öko-Verordnung bekennt sich die EU-Kommission zum Ökolandbau als zentralem Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Bio sei ein Schlüsselfaktor für Resilienz, strategische Autonomie und den territorialen Zusammenhalt der EU, heißt es aus Brüssel. Bio-Verbände begrüßen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Sektors.

Bioland und Naturland heben die bereits am Dienstag angekündigten Anpassungen im Bereich der Bio-Geflügelhaltung besonders positiv hervor. So sollen praxisferne Vorgaben – etwa zur Auslaufpflicht für Küken ohne schützendes Gefieder oder zu unterschiedlichen Stallflächen bei Lege- und Masthühnern – nun direkt im Verordnungstext korrigiert werden.

Kritisch sehen die Verbände, dass zentrale Fragen in der Rinder- und Schweinehaltung weiterhin ungelöst blieben, etwa zur konkreten Ausgestaltung der Weidepflicht sowie zur Überdachung von Stall- und Auslaufflächen. Diese Themen will die Kommission nicht unmittelbar im Verordnungstext regeln, sondern in einem parallelen Auslegungsprozess klären, um ein schnelles politisches Verfahren zu ermöglichen. Das Vorgehen wird von Bioland und Naturland grundsätzlich unterstützt, es dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die berechtigten Interessen der Betriebe am Ende außen vor blieben. Die derzeit praxisferne Auslegung der Kommission gefährde die Ausbauziele des Ökolandbaus.

„Die Kommission leistet ganze Arbeit, um den Bio-Sektor ,fit for future‘ zu machen“, lobt Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bunds Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Die Roadmap zeige, welche Aufgaben bis wann erledigt werden sollen und sehe eine Erfolgskontrolle nach 18 Monaten vor. Von der Tierhaltung bis zum Umgang mit Kontaminationsfällen bei Importen greife sie Probleme auf, die den Sektor ausbremsen. Bei der Tierhaltung sollen bestehende Auslegungen auf Verhältnismäßigkeit und Konsistenz geprüft werden. Beim Auftreten von Kontaminationen wird ein harmonisierter Umgang angestrebt. Auf der Agenda stehen außerdem Ausnahmen für konventionelles Eiweißfutter und Saatgut bei mangelnder Verfügbarkeit.

Das Paket der Kommission biete Kontinuität und eine Vision für den Ökolandbau in einem sich wandelnden politischen Kontext, kommentiert der Bio-Dachverband IFOAM Organics Europe. „Die praktischen Aspekte der ökologischen Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft so zu definieren, dass sie den unterschiedlichen Gebieten und Bedingungen der 27 Mitgliedstaaten gerecht werden, ist eine komplexe Aufgabe“, so der Geschäftsführer Eduardo Cuoco. Die Bio-Bewegung begrüße die Absicht von Kommissar Hansen, die Öko-Verordnung besser an die Realitäten vor Ort anzupassen.

IFOAM und BÖLW appellieren nun an das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten, schnell zu handeln und die angestrebte Überarbeitung der Bio-Verordnung bald abzuschließen. So bleibe die Rechtssicherheit und Stabilität für die Betriebe sowie Wettbewerbsfähigkeit für Europas Bio-Sektor gewährleistet.

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