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Ernährungspolitik

EU vertagt Entscheidung zu ‚Veggie-Wurst‘

AöL fordert politischen Fokus auf Wesentlichkeiten

Im EU-Trilog wurde am vergangenen Mittwoch die Entscheidung über ein Verbot von Bezeichnungen wie ‚Veggie-Wurst‘ oder ‚Pflanzen-Burger‘ vertagt. Zuvor erklärte ein neues Rechtsgutachten von Foodwatch ein Nutzungsverbot solcher Begriffe für nicht vereinbar mit dem EU-Lebensmittelrecht. Für Hersteller pflanzlicher Produkte besteht nun weiterhin Rechtsunsicherheit. Die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (AöL) fordert klare Rahmenbedingungen und wissenschaftsbasiertes Handeln.

Im Oktober 2025 hatte das EU-Parlament überraschend einem Verbotsantrag zur Nutzung von Begriffen wie ‚Würstchen‘, ‚Schnitzel‘ oder ‚Burger‘ für vegane und vegetarische Produkte zugestimmt. In Deutschland machte sich im Anschluss eine breite Allianz der Lebensmittelindustrie gegen das Verbot stark. Deutschland ist mit 121.600 Tonnen EU-weit auf Platz 1 in der Produktion von Fleischersatzprodukten. Auch der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer sprach sich gegen ein Verbot aus, da es hohe Kosten für die Wirtschaft und Bürokratie verursache.

Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch kommt zu dem Schluss, dass ein Verbot der Begriffsnutzung gegen das EU-Lebensmittelrecht verstoße. Der Europäische Gerichthof (EuGH) habe in einem früheren Urteil festgestellt, dass Mitgliedstaaten Produktnamen nicht verbieten dürfen, ohne vorher zu definieren, welche Bezeichnungen stattdessen zu verwenden sind.

„Solange es keine klar definierten (rechtlich vorgeschriebenen) Bezeichnungen für vegane und vegetarische Lebensmittel gibt – bzw. keine ausschließende Definition, die besagt, dass nur Fleisch als Steak, Wurst, Schnitzel bezeichnet werden darf, widersprechen Verbote, die sich auf die Nutzung einzelner Begriffe wie Steak oder Wurst für vegane oder vegetarische Fleischersatzprodukte beziehen, der Rechtsprechung des EuGH“, fasst Foodwatch das Fazit des Gutachtens zusammen.

Die AöL betont, eine Ernährungsumgebung, die eine stärker pflanzenbetonte, ökologische Ernährung fördere, sei Teil des Green Deals und ein konsequenter Schritt hin zu einem wettbewerbsfähigen Europa. „Die Folgekosten für unser heutiges Nicht-Handeln werden viele Generationen nach uns bezahlen müssen“, so Alexander Bauer, Vorstand und Sprecher des Arbeitskreises Pflanzliche Ernährung der AöL. „Die Politik muss endlich den Kulturkampf beenden und wissenschaftsbasiert die Transformation vorantreiben.“

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