Pestizide
Deutsche Umwelthilfe fordert Verbot von Azolfungiziden in der Landwirtschaft
Studien zeigen Risiko für Medikamentenresistenzen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den sofortigen Widerruf der Zulassungen für die Pestizide Score und Folicur. Beide Mittel enthalten die Wirkstoffe Difenoconazol und Tebuconazol, sogenannte Azolfungizide, die nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Entstehung resistenter Pilzinfektionen beitragen sollen.
Laut DUH verschärfen diese Resistenzen die Behandlung lebensbedrohlicher Pilzinfektionen, an denen weltweit jährlich rund 3,8 Millionen Menschen sterben. Dennoch würden in Deutschland weiterhin zehn bis zwölf Millionen Hektar Ackerfläche pro Jahr mit Azolfungiziden behandelt.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch verweist auf Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, nach denen Mitgliedstaaten Zulassungen für Pflanzenschutzmittel aufheben müssen, wenn wissenschaftliche Untersuchungen bedrohliche Auswirkungen auf Menschen, Tiere oder Umwelt feststellen. „Angesichts neuer Erkenntnisse über die Gesundheitsgefahr durch Azolfungizide fordern wir das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf, die Zulassungen für die Pestizide Score und Folicur umgehend zurückzunehmen“, betont Resch. Die DUH wolle damit den Gesundheitsschutz stärken – „entgegen der Profitgier der Agrarchemielobby“.
Neben der Gefahr von Medikamentenresistenzen verweisen Studien laut DUH auch auf neuroendokrine Auswirkungen sowie negative Effekte auf die Fortpflanzung, darunter eine verminderte Spermienzahl. Zudem gelangten Abbauprodukte der Wirkstoffe ins Grundwasser.
„Die allgegenwärtige Präsenz landwirtschaftlicher Azolfungizide reduziert die Wirksamkeit der lebensrettenden Azolfungizide in der Medizin“, betont der Pestizidexperte Lars Neumeister. Dies stelle vor allem für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ein erhebliches Risiko dar.
Difenoconazol und Tebuconazol sind in der EU seit 2009 zugelassen. Beide gelten aufgrund ihrer Persistenz und Toxizität als Substitutionskandidaten. Ihre Genehmigungen wurden bereits mehrfach verlängert; derzeit laufen sie im März beziehungsweise August 2026 aus.







