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Agrarpolitik

BÖLW zum Vereinfachungspaket: Konventionelle Betriebe nicht mit Bio gleichsetzen

‚Green-by-Concept bedeutet nicht Green-by-Size‘

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) appelliert an die Europäische Kommission und den Rat, beim heutigen Trilog zum Vereinfachungspaket der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) konventionelle Betriebe bis 50 Hektar nicht mit Bio gleichzusetzen, so wie es das EU-Parlament beschlossen hat.

Thomas Lang, Vorstand Landwirtschaft beim BÖLW, erklärt: „Es ist gut, dass sich Kommission, Rat und Parlament einig sind, dass Bio-Betriebe von gewissen Compliance-Nachweisen für Nachhaltigkeit (‚Konditionalität‘) ausgenommen werden sollen, weil sie Ökosystemleistungen bereits durch ihre Bio-Zertifizierung nachweislich erbringen. Kommission und Rat dürfen die Umweltstandards der EU aber nicht durch Gleichmacherei schleifen. ‚Green by concept‘, wie für Bio wieder gelten soll, bedeutet nicht ‚green by size‘! 

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, alle konventionellen Betriebe unter 50 Hektar von der Konditionalität auszunehmen, würde insgesamt ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche aus der Umweltprüfung nehmen und rund 90 Prozent aller europäischen Betriebe betreffen. Das wäre eine massive Verwässerung von Umweltstandards und damit amtliches Greenwashing, das den Wettbewerb zwischen Bio-Betrieben und konventionellen Höfen zu Ungunsten von Bio verzerren würde. Denn der Mehrwert von Bio speist sich aus Mehraufwand!  

Wir erwarten von Kommission und Rat, dass echte Ökosystemleistungen einkommenswirksam honoriert werden und die Konditionalität nicht zum Alibi für Umweltschutz verkommt.“ 

Hintergrund

Das Europäische Parlament hat Ende September entschieden, dass neben vollständig Bio-zertifizierten Betrieben künftig auch Betriebe, die nur zum Teil ökologischen Landbau betreiben oder die in Natura-2000-Arealen wirtschaften, sowie konventionelle Betriebe, deren Flächen kleiner als 50 Hektar groß sind, von der Konditionalität ausgenommen sind.

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