Pestizide
PAN Europe fordert EU-Kommission zum Handeln gegen PFAS-Pestizide auf
Antrag auf interne Überprüfung eingereicht
Das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Europe) wirft der Europäischen Kommission Untätigkeit im Umgang mit PFAS-Pestiziden vor. Diese Stoffe zerfallen in die Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure (TFA), die europaweit im Grundwasser nachgewiesen wurde – teilweise über den gesetzlichen Grenzwerten. Laut PAN Europe kommt die Kommission ihren EU-rechtlichen Verpflichtungen nicht nach, das Grundwasser und die öffentliche Gesundheit zu schützen. Die Organisation hat jetzt einen formellen Antrag auf interne Überprüfung eingereicht.
PAN Europe hat die Kommission wiederholt aufgefordert, alle PFAS-Pestizide zu verbieten – bisher seien umfassende Maßnahmen jedoch ausgeblieben. Als Reaktion hat die Organisation nun einen formellen Antrag auf interne Überprüfung eingereicht. Dies verpflichtet die Kommission zur Stellungnahme und eröffnet PAN Europe die Möglichkeit, den Fall vor den EU-Gerichtshof zu bringen, sollte die Kommission untätig bleiben. Normalerweise werden solche Überprüfungsverfahren genutzt, um konkrete Entscheidungen anzufechten. Nach der Aarhus-Verordnung können sie jedoch auch verwendet werden, um das Unterlassen rechtlich vorgeschriebener Maßnahmen zu beanstanden.
„Wir können nicht tatenlos zusehen, wie unser Trinkwasser langsam, aber sicher vergiftet wird. Es gibt klare Belege dafür, dass PFAS-Pestizide in das persistente und toxische TFA zerfallen, das bereits jetzt in vielen Regionen über dem gesetzlichen Grenzwert im Grundwasser liegt. Die Europäische Kommission muss jetzt Führungsstärke zeigen und handeln – zum Schutz unserer Gesundheit und der künftiger Generationen“, sagte Salomé Roynel, politische Referentin bei PAN Europe.
Nach EU-Recht ist die Kommission verpflichtet, die Zulassung von Wirkstoffen zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Zulassungskriterien nicht mehr erfüllt sind – wie es laut PAN Europe bei PFAS-Pestiziden der Fall ist.
Der Antrag auf interne Überprüfung betrifft 28 derzeit unter dem EU-Pestizidrecht zugelassene PFAS-Wirkstoffe. Ausgenommen sind Flufenacet und Flutolanil, deren Nichtverlängerung die Kommission kürzlich vorgeschlagen hat.
Dänemark hat Anfang Juli die Marktzulassung von 23 PFAS-Pestizidprodukten widerrufen. PAN Europe begrüßt diesen Schritt und fordert die Kommission sowie alle EU-Mitgliedstaaten auf, diesem Beispiel zu folgen.