GAP
Anträge für Öko-Regelungen nehmen zu
Positiver Trend bei den freiwilligen Gemeinwohlleistungen
2025 wurden bislang bundesweit deutlich mehr Anträge für Öko-Regelungen – also freiwillige Umweltleistungen, die im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) honoriert werden können – eingereicht als im Vorjahr. Das zeigt eine Auswertung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Der Positivtrend aus 2024 setzt sich demnach fort.
Die höchste relative Zunahme ist bei den Altgrasflächen (ÖR 1d) mit rund 40 Prozent zu verzeichnen. Zwar seien die Planzahlen bei dieser Öko-Regelung wie bei einigen weiteren nicht vollständig erreicht worden, insgesamt ergebe sich für die Planungsdaten und Antragszahlen der Öko-Regelungen jedoch ein sehr ausgeglichenes Bild. So habe die Öko-Regelung zu Kennarten im Dauergrünland (ÖR 5) etwa größeren Anklang bei den Betrieben gefunden, als eingeplant war.
Öko-Regelungen sind einjährige Maßnahmen im Rahmen der nationalen GAP-Ausgestaltung. Konventionell wie biologisch wirtschaftende Betriebe werden für die freiwillige Umsetzung dieser Maßnahmen – und damit erbrachte Umweltleistungen – honoriert. Dazu zählen beispielsweise die sogenannten nicht produktiven Flächen, Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst, extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland oder die Bewirtschaftung verschiedener Acker- oder Dauerkulturen ohne Pflanzenschutzmittel. Für die Öko-Regelungen stehen in Deutschland rund eine Milliarde Euro im Jahr zur Verfügung.