Fleischmarkt
Bundeskartellamt untersagt Übernahme von Vion-Schlachthöfen durch Tönnies
Das Bundeskartellamt hat heute das Vorhaben der Tönnies International Management GmbH untersagt, mehrere Unternehmen und Beteiligungen von der Vion GmbH und der Vion Beef B.V., insbesondere die Schlachthöfe in Buchloe, Crailsheim und Waldkraiburg, zu erwerben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt dazu: „Die Übernahme der Vion-Standorte hätte die Marktposition von Tönnies zum Nachteil der Landwirtinnen und Landwirte und der verbleibenden kleineren Wettbewerber in den betroffenen Regionen bedenklich verstärkt. Tönnies hätte neben seiner bereits dominierenden Position in der Schlachtung und Verarbeitung von Schweinen in Deutschland auch im Bereich Rinder eine Führungsposition erlangt. Die Übernahme würde die Ausweichmöglichkeiten der Erzeuger und Abnehmer verringern und so die Marktstellung der Tönnies-Gruppe und deren Handlungsspielräume erweitern. Nachteile wären auch bundesweit für Abnehmer von Schlachtprodukten entstanden.“
Im Juni 2024 hatte Vion bekanntgegeben, sich weitgehend aus ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit in Deutschland zurückzuziehen und ihre Standorte in Deutschland zu verkaufen. Im Zuge dieses Rückzugs haben Bundeskartellamt und Europäische Kommission bereits seit Anfang 2024 mehrere Fusionsvorhaben in Bezug auf bisherige Vion-Standorte geprüft und bislang auch freigegeben.
Auf Basis umfangreicher Untersuchungen ist das Bundeskartellamt zu der Auffassung gelangt, dass der Zusammenschluss auf mehreren regionalen Schlachtmärkten in Süd- und Ostdeutschland zur Entstehung bzw. zur Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung von Tönnies führen würde.
Durch die Fusion würde Tönnies auch seine Marktführerschaft in Deutschland auf den Absatzmärkten für die Vermarktung von Schweinen (ganze Tiere bzw. Schweinehälften) und Schweine-Schlachtfleisch weiter ausbauen und auf dem Absatzmarkt für die Vermarktung von Rindern (ganze Tiere bzw. Rinderhälften) zum Marktführer aufsteigen.
Den Beteiligten wurden die wettbewerblichen Bedenken im März 2025 in Form eines Anhörungsschreibens mitgeteilt. Daraufhin haben die Beteiligten Ende April Vorschläge für Zusagen unterbreitet mit dem Ziel, die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen. Die Vorschläge betrafen die Veräußerung und Verpachtung von Standorten an von Tönnies bestimmte Erwerber. Aus Sicht des Bundeskartellamtes waren diese Zusagen jedoch nicht geeignet, die Entstehung bzw. Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung auf den betroffenen Märkten abzuwenden. Dagegen sprach sowohl die konkrete Ausgestaltung der Zusagen als auch die fehlende Unabhängigkeit der geplanten Erwerber von der Tönnies-Gruppe.
Der Beschluss des Bundeskartellamtes ist noch nicht bestandskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde eingereicht werden, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.