Agrarpolitik
LVÖ Bayern kritisiert ‚Verschlankung‘ des Agrarumweltprogramms
KULAP-Maßnahme zum Humuserhalt wird abgeschafft

Am vergangenen Montag hat das bayerische Landwirtschaftsministerium eine Änderung im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) bekanntgegeben: Die Maßnahme K33, die ‚Vielfältige Fruchtfolgen zum Humuserhalt‘ honoriert, kann ab 2025 nicht mehr neu beantragt werden. Grund sei die Forderung von Landwirten nach Vereinfachung und Bürokratieabbau. Die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern (LVÖ) sieht in der Streichung einen „Schlag ins Gesicht der Öko-Bauern“ und einen „dreifachen Salto rückwärts beim Klimaschutz“. Auch der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) reagiert empört.
„Da unsere Landwirte bei den Maßnahmen der ‚Vielfältigen Fruchtfolgen‘ die im Nationalen Strategieplan gesteckten Ziele bereits jetzt übererfüllen, ist dieser Schritt mit Blick auf die geäußerten Forderungen nach Vereinfachung und Bürokratieabbau konsequent“, erklärt die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber zur Streichung der K33. Bereits bestehende Verträge, die eine Laufzeit von fünf Jahren haben, blieben davon unberührt.
Als „scheinheilig“ kritisiert der erste LVÖ-Vorsitzende Thomas Lang die Begründung des Ministeriums. „Wir rufen das Ministerium dazu auf, die KULAP-Maßnahme zum Humuserhalt auch 2025 wieder voll zu installieren. Diese Maßnahme war wichtig, ist wichtig und bleibt wichtig.“ Insbesondere Bio-Betriebe, die ihre Felder mit kohlenstoffspeicherndem Kleegras bestellen, hätten die Förderung sehr gut angenommen und würden nun vor den Kopf gestoßen. „Sich einerseits für den Ausbau des Ökolandbaus auszusprechen und gleichzeitig eine zentrale Förderung für ebendiese Betriebe zukünftig zu streichen, passt nicht zusammen“, meint Lang. „Hier würde viel Vertrauen verspielt.“
Weitere Kritik gibt es seitens des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter. „Es kann nicht sein, dass das Schlagwort ‚Bürokratieabbau‘ genutzt wird, um letztlich Haushaltseinsparungen zu verbrämen“, protestiert der BDM-Landesteamvorsitzende Manfred Gilch. Die Streichung sei ein „Affront gegen die bayerischen Milchbäuerinnen und Milchbauern“ und bedeute eine deutliche Verschlechterung ihrer Entlohnung für eine vielfältige Fruchtfolge sowie gleichermaßen eine Verschlechterung für die Umwelt. Für viele Milchbauern seien die finanziellen Einbußen größer als etwa durch den Abbau der Agrardieselsubventionen.
Die Maßnahme K33 ‚Vielfältige Fruchtfolge zum Humuserhalt‘ können Landwirte in Bayern seit 2023 beantragen. Sie baut auf der Öko-Regelung 2 der EU-Agrarförderung auf, die zum Ziel hat, die Biodiversität auf den Äckern zu steigern, und fördert darüber hinaus den Humusaufbau. Honoriert werden Betriebe, die maximal 20 Prozent der Ackerfläche mit stark zehrenden Kulturen (Kartoffeln, Mais, Zuckerrüben) und mindestens 40 Prozent mit sogenannten ‚Mehrern‘ (besonders Kleegras) bestellen.