Start / Ausgaben / bioPress 121 - Okt 2024 / Neue EU-Verordnung erschwert Bio-Importe aus Drittländern

Recht

Neue EU-Verordnung erschwert Bio-Importe aus Drittländern

Fairtrade International und Bio-Verbände fordern Anpassungen

Neue EU-Verordnung erschwert Bio-Importe aus Drittländern © stock.adobe.com
95 Prozent der Kleinproduzenten von Fairtrade-Bio-Bananen können derzeit die EU-Öko-Verordnung nicht erfüllen, schätzt Fairtrade International.

Seit Januar 2022 ist für Unternehmen in der EU die EU-Öko-Verordnung von 2018 in Kraft. Nicht-EU-Länder haben noch bis Ende 2024 Zeit, um sich an die neue Rechtslage anzupassen. Fairtrade International warnt, dass durch die komplexen Änderungen viele bisherige Erzeuger vom Bio-Import ausgeschlossen werden. So erfüllten derzeit geschätzt 95 Prozent der Kleinproduzenten von Fairtrade-Bio-Bananen die Verordnung nicht. Auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) sehen die Versorgung mit importierten Bio-Waren gefährdet und fordern eine längere Übergangsfrist.

Ab Anfang 2025 gelten für Erzeuger in Drittländern (ohne besondere Handelsabkommen), die ihre Ware als Bio in die EU importieren wollen, dieselben Regeln wie für europäische Erzeuger (Konformität). Konnten sie die EU-Vorgaben bisher durch einen als gleichwertig zu EU-Bio anerkannten Standard erfüllen (Äquivalenz), kommen nun durch die EU-Öko-Verordnung 2018/848 viele strukturelle Änderungen und Verschärfungen auf sie zu.

Fairtrade International bemängelt insbesondere die Definition der EU von Erzeugergemeinschaften, deren Mitglieder unter der Betriebsgröße von fünf Hektar Gesamtfläche oder der Umsatzgrenze von 25.000 Euro liegen müssen und die maximal 2.000 Mitglieder haben dürfen. Die meisten der derzeit zertifizierten Gruppen müssten laut der NGO für die künftige EU-Zertifizierung neue juristische Einheiten gründen. Außerdem seien die neuen Anforderungen an zulässige Materialien, insbesondere für den Pflanzenschutz, für die Hersteller nicht gut verständlich, und die Verfahren für die Rückstandsuntersuchung vor dem Import sehr umständlich.

Fairtrade drängt darauf, die entsprechenden Vorschriften zu vereinfachen. Zusätzlich müsse die EU Erzeugerorganisationen durch technische Beratung und finanzielle Hilfe bei der Umsetzung der Anforderungen unterstützen und so Anreize für den Ökolandbau schaffen. Derzeit erfülle ein Großteil der Fairtrade-zertifizierten Bio-Produzenten von Kaffee, Kakao und Bananen in Afrika, Asien und Lateinamerika die neue Verordnung nicht.

„Deutschland ist für Bio-Kakao, -Kaffee, -Bananen und viele weitere Produkte ein bedeutendes Importland. Viele heimische Lebensmittelverarbeiter und -händlerinnen sind auf gut funktionierende Bio-Importe angewiesen“, kommentiert Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des BÖLW.

Die AöL merkt zudem an, dass auch wenige Monate vor dem geplanten Beginn der neuen Regelung viele EU-Importeure nicht wüssten, ob ihre Lieferanten im Drittland noch eine konforme Kontrollstelle zur Verfügung haben werden – auch wenn die Anerkennung der Zertifizierungsstellen auf Hochtouren laufe.

Nach einer Untersuchung des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) besteht das Risiko, dass ein Teil der Erzeugergruppen aus Drittländern als Folge der neuen Auflagen aus der Bio-Zertifizierung aussteigt. Um die Bio-Wertschöpfungsketten zu sichern und den Zusammenbruch von Lieferketten zu vermeiden, ist es laut den Bio-Verbänden essentiell, dass die Erzeuger und Kontrollstellen genügend Zeit haben, um sich an die Verordnung anzupassen. BÖLW, AöL und Fairtrade International fordern deshalb, die Übergangsfrist um ein Jahr – bis Ende 2025 – zu verlängern.

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