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Aurelia Stiftung erwartet Urteil zur Glyphosat-Klage

Bayer steht EU-Kommission bei

Im Dezember 2022 hatte die EU-Kommission entschieden, die Glyphosat-Zulassung um ein Jahr zu verlängern – obwohl die wissenschaftliche Risikoprüfung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war. Gegen diese Entscheidung hat die Aurelia Stiftung Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Nun seien sämtliche Verfahrensschritte abgeschlossen und das Urteil des EU-Gerichts stehe bevor.

In der entscheidenden Phase habe Bayer sich als ‚Streithelfer‘ in das Verfahren eingeschaltet und vor Gericht die Entscheidung der EU-Kommission verteidigt. Der Konzern vertritt die Auffassung, dass die Überschreitung der vorgeschriebenen Fristen „grundsätzlich folgenlos“ sei.

Das sieht die Aurelia Stiftung anders. Durch die bisherige Genehmigungspraxis der Kommission würden die Vorgaben der regelmäßigen Überprüfung der Wirkstoffe routinemäßig unterlaufen und das Vorsorgeprinzip entsprechend vernachlässigt.

„Die EU-Kommission verlängert Alt-Genehmigungen jahrelang und hält so Pestizide weiter in Verkehr, die nicht vollständig auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft geprüft sind. So auch im Falle des Totalherbizids Glyphosat. Diese Praxis verstößt gegen EU-Recht und muss beendet werden“, kommentiert Rechtsanwalt Achim Willand, der die Aurelia Stiftung in dem Verfahren vertritt.

Inzwischen wurde die Risikoprüfung für Glyphosat abgeschlossen und die Kommission hat die Genehmigung für weitere zehn Jahre erneuert. Die Aurelia Stiftung wird auch gegen diese Entscheidung voraussichtlich Klage erheben und sieht das laufende Verfahren als Präzedenzfall im Kampf gegen Zulassungsverlängerungen von Pestiziden in der EU.

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