Biokreis
Biokreis tritt der Branchenvereinbarung bei
Zum 1. März 2024 trat der Biokreis e.V. als vierter Bio-Verband dem Verfahren zur Rohwarenanerkennung für Dauerlieferanten bei

Passau, 19.03.2024: Der Biokreis e.V. wurde zum 1. März 2024 als vierter Bio-Verband in die Branchenvereinbarung aufgenommen. Die Branchenvereinbarung wurde 2022 zunächst zwischen Naturland e.V., Bioland e.V. und Gäa e.V. geschlossen. Weitere Verbände konnten die Teilnahme beantragen. Der Antrag des Biokreis ist nun nach Prüfung der Qualitätssicherungskriterien bewilligt worden.
Die Branchenvereinbarung regelt die gegenseitige Anerkennung von Rohwaren der teilnehmenden verbandlichen Zertifizierer in Deutschland. Die Absicherung eines gleichwertigen Qualitätsniveaus wird über verpflichtende Qualitätssicherungskriterien und einen bilateralen Richtlinienabgleich sichergestellt. Bei Feststellung von Richtlinienunterschieden wird die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen im Rahmen einer Kontrolle überprüft. So erhalten sowohl erzeugende Betriebe als auch herstellende Unternehmen ein transparentes, vereinheitlichtes Verfahren, das die Entwicklung des verbandlich organisierten ökologischen Landbaus in Deutschland stärkt.
Biokreis-Vorstandsvorsitzender Thorsten Block: „Wir freuen uns, dass wir als Biokreis e.V. nun Teil der Branchenvereinbarung sind. Die Branchenvereinbarung schafft wichtige Grundlagen für die Zusammenarbeit in der Bio-Branche und vereinfacht die Handhabung der Ware von mehrfachzertifizierten Unternehmen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Bio-Branche!“
Grundsätzlich behalten die Verbände die Hoheit über ihre eigenen Richtlinien und die Anerkennung der Rohwaren anderer verbandlicher Zertifizierer. Zudem können sie die Priorisierung bei der Nutzung von verbandseigener gegenüber verbandsfremder Rohware wie bisher vornehmen.