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Agrarpolitik

Pestizide mit S-Metolachlor müssen vom Markt

Zulassung von Garbo Gold und Dual Gold läuft aus

Pestizide mit S-Metolachlor müssen vom Markt © stock.adobe.com/Igor Bastrakov

Im Dezember 2023 hat die EU-Kommission beschlossen, dass der Wirkstoff S-Metolachlor in Pestiziden nicht weiter zugelassen wird: Bis spätestens 23. Juli 2024 müssen die Mitgliedstaaten das Verbot umsetzen. Der Hersteller Syngenta hat anschließend selbst den Widerruf der Zulassung seiner Pestizide mit S-Metolachlor beantragt. Das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist dem nun gefolgt und hat das Ende der Zulassung bekanntgegeben.

Agrarunternehmen setzen S-Metolachlor vor allem zur Unkrautbekämpfung auf Maisfeldern ein. Die Genehmigung des Wirkstoffs lief eigentlich bereits 2015 aus, wurde aber insgesamt sechsmal ohne eine erneute Risikobewertung durch die EU-Kommission verlängert. Erst 2023 fand eine Risikobewertung statt, die jetzt zur Nicht-Verlängerung führte. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte festgestellt, dass S-Metolachlor und seine Abbaustoffe regelmäßig die Grenzwerte im Grundwasser überschreiten und Vergiftungen bei Säugetieren, die Regenwürmer fressen, auslösen können.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Genehmigung durch die EU-Kommission zuvor angefochten. Außerdem hat sie mit fachlicher Unterstützung von Foodwatch gegen die nationale Zulassung der Pestizide Garbo Gold und Dual Gold, die S-Metolachlor enthalten, durch das BVL geklagt. Mit dem Widerrufsantrag ist der Hersteller Syngenta nun einem Gerichtsurteil zuvorgekommen.

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