Im Dezember 2023 hat die EU-Kommission beschlossen, dass der Wirkstoff S-Metolachlor in Pestiziden nicht weiter zugelassen wird: Bis spätestens 23. Juli 2024 müssen die Mitgliedstaaten das Verbot umsetzen. Der Hersteller Syngenta hat anschließend selbst den Widerruf der Zulassung seiner Pestizide mit S-Metolachlor beantragt. Das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist dem nun gefolgt und hat das Ende der Zulassung bekanntgegeben.
Agrarunternehmen setzen S-Metolachlor vor allem zur Unkrautbekämpfung auf Maisfeldern ein. Die Genehmigung des Wirkstoffs lief eigentlich bereits 2015 aus, wurde aber insgesamt sechsmal ohne eine erneute Risikobewertung durch die EU-Kommission verlängert. Erst 2023 fand eine Risikobewertung statt, die jetzt zur Nicht-Verlängerung führte. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte festgestellt, dass S-Metolachlor und seine Abbaustoffe regelmäßig die Grenzwerte im Grundwasser überschreiten und Vergiftungen bei Säugetieren, die Regenwürmer fressen, auslösen können.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Genehmigung durch die EU-Kommission zuvor angefochten. Außerdem hat sie mit fachlicher Unterstützung von Foodwatch gegen die nationale Zulassung der Pestizide Garbo Gold und Dual Gold, die S-Metolachlor enthalten, durch das BVL geklagt. Mit dem Widerrufsantrag ist der Hersteller Syngenta nun einem Gerichtsurteil zuvorgekommen.
Im Mai hat die EU die Zulassung für den Herbizid-Wirkstoff Flufenacet aufgrund einer neuen Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nicht verlängert. Trotz der Nichtgenehmigung können Mitgliedstaaten den Einsatz Flufenacet-haltiger Pestizide bis Dezember 2026 fortsetzen – eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Europe) betrachten das als rechtswidrig und fordern ein sofortiges Ende der verlängerten Übergangsregelung.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Herbizid-Wirkstoff Flufenacet neu bewertet: Aufgrund verschiedener Datenlücken sowie Risiken für den menschlichen Hormonhaushalt und Umweltrisiken erfüllt der Stoff die Anforderungen einer Wiederzulassung in der EU nicht mehr. Die Deutsche Umwelthilfe fordert nun ein sofortiges Verbot des Einsatzes Flufenacet-haltiger Pestizide und will andernfalls ein gerichtliches Eilverfahren einleiten.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingereicht, um die Zulassungen der Pestizide Decis Forte und Gat Decline 2.5 EC zu widerrufen. Beide Mittel enthalten den Wirkstoff Deltamethrin, der im Verdacht steht, die menschliche Gesundheit und Ökosysteme zu schädigen. Anlass der Klage seien neue wissenschaftliche Hinweise auf neurotoxische Effekte bereits bei sehr niedrigen Dosen sowie mögliche Gefahren für die frühkindliche Hirnentwicklung.