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Verbot unlauterer Handelspraktiken zeigt erste Wirkung

Landwirtschaftsministerium legt Evaluierungsbericht vor

Seit fast zweieinhalb Jahren ist in Deutschland das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft. Wie von der EU vorgegeben, soll es unlautere Handelspraktiken (unfair trading practices, UTP) in der Lebensmittellieferkette bekämpfen. Gestern wurde dem Bundestag ein erster Evaluierungsbericht vorgelegt. Demnach wurde die Verhandlungsposition von Lieferanten durch das Gesetz gestärkt. Es gebe aber auch Nachbesserungsbedarf – etwa um zu verhindern, dass Vorschriften kreativ umgangen werden.

Eine Besserung für kleinere Betriebe sei vor allem mit Blick auf verspätete Zahlungen sichtbar. In den drei Jahren vor Inkrafttreten des Gesetzes waren laut dem Bericht noch 50 Prozent der Lieferanten durch verspätete Zahlungen belastet. Jetzt seien es nur noch 31 Prozent.

„Die Evaluierung zeigt, dass Verträge zugunsten kleiner Erzeugerinnen und Erzeuger angepasst wurden und unlautere Praktiken zurückgegangen sind“, kommentiert Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft.

Der Bericht mache aber auch deutlich, dass es weitere Hebel im Gesetz braucht, um die Fairness in der Wertschöpfungskette zu stärken. So müssten Ausweichbewegungen besser verhindert werden, mit denen verbotene Praktiken umgangen würden. Problematische Praktiken wie unfaire Vereinbarungen zu Vertragsstrafen würden weiter angewendet. Außerdem dürften etablierte Geschäftsmodelle nicht erschwert werden, die allgemein als fair gelten.

Nach Ansicht des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV) greift auch der Anwendungsbereich des Gesetzes zu kurz und dürfe nicht an Umsatzschwellen gekoppelt sein. „Fairness ist keine Frage des Umsatzes. Umsatzgrenzen führen zudem nur zu einem großen bürokratischen Aufwand“, meint Birgit Buth, Geschäftsführerin des Deutschen Raiffeisenverbandes. Bislang gilt das Gesetz für Lieferanten bestimmter Produkte wie Milch, Obst und Gemüse mit Umsatzgrößen zwischen 350 Millionen und vier Milliarden Euro. Der Anwendungsbereich ist jedoch bis zum 1. Mai 2025 befristet.

Der Evaluierungsbericht hat auch ein Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten geprüft. Allerdings sei ein solches mit erheblichen rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten verbunden. Über die Möglichkeit des Verbots sowie eine Verlängerung des Anwendungsbereichs werde der Deutsche Bundestag nun auf Grundlage des Berichts beraten.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will außerdem weitere Instrumente zur Stärkung der landwirtschaftlichen Erzeuger in der Wertschöpfungskette aufgreifen und ausbauen. So soll etwa die Anwendung des Artikels 148 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) auf den Weg gebracht werden, um die vertraglichen Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien ausgewogener zu gestalten.

Die Evaluierung des AgrarOLkG wurde durch das BMEL unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durchgeführt. Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft seien dafür befragt worden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) habe sich ergänzend eingebracht.

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