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Das Wettbewerbsrecht kriegt kräftige Zähne

Bundestag beschließt Kartellrechtsreform

Anfang Juli hat der Deutsche Bundestag die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet. Das Bundeskartellamt bekommt damit mehr Befugnisse und soll effektiver gegen die Marktmacht von Konzernen vorgehen können. Künftig muss die Behörde nicht mehr konkretes wettbewerbsschädigendes Verhalten von Unternehmen nachweisen, um aktiv zu werden, sondern kann bereits Maßnahmen einleiten, wenn sie im Rahmen einer Sektoruntersuchung eine Störung des Marktes festgestellt hat. Außerdem wird die kartellrechtliche Vorteilsabschöpfung erleichtert.

„Das ist eine gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit hohen Preisen zu kämpfen haben“, erklärt dazu Andreas Audretsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen. „Das Wettbewerbsrecht kriegt kräftige Zähne.“ Wenn etwa Preise von Rohöl oder Lebensmitteln grundlos nach oben schnellen, könne das Kartellamt künftig besser durchgreifen. Die „größte Reform seit Ludwig Erhard“ sorge für „Marktwirtschaft statt Machtwirtschaft.“

„Gerade die kleineren Wirtschaftsakteure werden zukünftig noch besser bei Störungen des Wettbewerbs geschützt“, kommentiert Verena Hubertz, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD. Neue Geschäftsideen und Startups bekämen eine faire Chance und überhöhte Preise würden vermieden.

Einen „transparenten Ordnungsrahmen für den freien Wettbewerb“ lobt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Lukas Köhler. „Wir erweitern die Möglichkeiten des Kartellamts zum Schutz des Wettbewerbs und sichern den Unternehmen dabei einen sehr hohen Rechtsschutz zu.“ Durch die aufschiebende Wirkung von Einsprüchen gegen mögliche Maßnahmen sei sichergestellt, dass jeder Eingriff in den Markt zuvor gerichtlich überprüft werden kann.

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