Markt
Bioland und Naturland setzen Orientierungspreis für Milch
67 Cent je Kilogramm Rohmilch

Auf Turbulenzen bei den Milchpreisen im Laden sowie fallende Erzeugerpreise für Bio-Milch haben Bioland und Naturland jetzt reagiert: Mit einem Orientierungspreis wollen die Verbände gegensteuern und mehr Transparenz schaffen. 67 Cent pro Kilogramm Rohmilch seien momentan nötig, um kostendeckend Bio-Milch nach Verbandsrichtlinien zu produzieren. Ähnlich einer ‚Unverbindlichen Preisempfehlung‘ wurde dieser Wert nun an die Marktpartner kommuniziert.
„Unsere Betriebe brauchen einen soliden und beständigen Preis, um ihre hohen Nachhaltigkeitsstandards bei der Bio-Milch-Produktion auch langfristig halten zu können“, unterstreicht Bioland-Präsident Plagge. „Wir geben damit verbändeübergreifend Orientierung für alle Mitglieder in der Wertschöpfungskette“, ergänzt Naturland-Präsident Hubert Heigl.
Aktuell entfernten sich die Bio-Milchpreise immer mehr von dem, was Betriebe für eine kostendeckende Produktion in Verbandsqualität benötigen. Das extreme Auf und Ab der Ladenpreise im vergangenen Jahr habe nicht nur die Verbraucher verunsichert, sondern sich auch auf die Bezahlung der Erzeuger ausgewirkt. Der Handel habe eine besondere Verantwortung für die Inwertsetzung der Nachhaltigkeitsstandards innerhalb der Wertschöpfungskette und könne sich nun an dem empfohlenen Preis orientieren.
Die Verbände hätten den Orientierungspreis auf Basis einer Vollkostenrechnung ermittelt. Als Grundlage dienten Daten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) sowie anderer Einrichtungen von Bund und Ländern. Prämien und Nebenerlöse, zum Beispiel aus Tierverkäufen, seien mit einbezogen worden. Faktoren, welche die Vollkosten generell beeinflussen, seien unter anderem: Anzahl der Kühe, Rasse der Tiere, Betriebsgröße, Milchleistung, Flächenausstattung, klimatische Bedingungen, Struktur der Betriebe. Dazu spielten das höhere Tierwohl in der Haltung nach Verbandsrichtlinien, Bio-Futter aus eigener regionaler Erzeugung sowie Leistungen für Biodiversität, Klima- und Umweltschutz eine Rolle.
Eine Weiterentwicklung als verbindliche Nachhaltigkeitsvereinbarung nach Artikel 210a GMO (‚Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse‘) sei im nächsten Schritt denkbar. Diese neue EU-Ausnahme vom Kartellrecht hat zum Ziel, den landwirtschaftlichen Erzeugern langfristige Partnerschaften mit ihren Abnehmern und kostendeckende Preise für freiwillige Nachhaltigkeitsleistungen in den Bereichen Tierwohl, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Klima- und Umweltschutz zu ermöglichen.