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Tierhaltung

Antibiotika-Einsatz bei Masttieren sinkt

Rückgang um 18 Prozent im Vergleich zu 2017

Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) vom 28. Januar 2022 regelt, dass Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten zur Fleischerzeugung halten, den Einsatz von Antibiotika dokumentieren und an die zuständigen Landesbehörden übermitteln müssen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Daten von 2018 bis 2021 ausgewertet und mit der Situation im Jahr 2017 verglichen.

Bei allen Masttieren konnte laut BfR für das Jahr 2021 im Vergleich zum Jahr 2017 ein Rückgang der Antibiotikaanwendungsmengen beobachtet werden. Insgesamt wurden 2021 78 Tonnen weniger Antibiotika eingesetzt als 2017, ein Rückgang um 18 Prozent. Bei Betrieben, die Mastferkel, -schweine-, -rinder oder -puten halten, konnte ebenfalls ein Rückgang bei den Therapiehäufigkeiten festgestellt werden.

Bei Masthühnern war dagegen ein Anstieg der Therapiehäufigkeiten zu beobachten. Die Auswertung ergab zudem, dass bei Masthühnern und -puten das Polypeptidantibiotikum Colistin auch weiterhin sehr hoch dosiert eingesetzt wird.

Für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zeigen die Zahlen, dass die Antibiotikaminimierungsstrategie weiterhin wirke. Bei Masthühnern und Mastputen sei die Therapiehäufigkeit allerdings immer noch zu hoch. Deshalb sei die gerade von Bundestag und Bundesrat gebilligte Änderung des Tierarzneimittelgesetzes so wichtig, mit der das geltende Antibiotika-Minimierungskonzept nachgeschärft wurde.

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