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Neues Ökolandbaugesetz stärkt Bio

Bundesrat nimmt ÖLG an

Das neue Ökolandbaugesetz (ÖLG) hat heute seine letzte Hürde genommen: Es wurde auch vom Bundesrat angenommen. Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) bewertet das jetzt vorliegende Gesetz als „gutes Signal für die Entwicklung von Bio in Deutschland“.

Besonders wichtig seien drei Verbesserungen:

  1.  Ein Meilenstein seien die neuen, innovativen Ansätze für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV). Der nächste wichtige Schritt sei jetzt, die Ausgestaltung der Regeln zügig anzugehen. Im ÖLG sind die AHV-Regeln über eine Ermächtigung für eine Verordnung angelegt.
  2. Das zweistufige Kontrollsystem steht jetzt auf klarerer Rechtsgrundlage, mit einer klaren Rahmensetzung zu Zuständigkeiten von staatlichen Kontrollbehörden und privaten Kontrollstellen. Das sei gut für die Sicherung der Glaubwürdigkeit von Bio-Produkten und für Bio-Betriebe, die auch künftig im Rahmen der Kontrolle nach der EU-Öko-Verordnung auch andere freiwillige staatliche oder private Standards kontrollieren lassen können.
  3. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übernimmt künftig auch die jährliche Auditierung der Kontrollstellen. Das bedeutet, dass deren Zulassung und Überwachung künftig aus einer Hand über die Bundesbehörde erfolgt.

Hintergrund

Das ÖLG regelt, wie die Bio-Kontrolle in Deutschland im Detail organisiert ist, unter anderem wie Kontrollstellen zugelassen und überwacht werden und welche Aufgaben sie wahrnehmen. Es legt national Regeln für die Außer-Haus-Verpflegung fest. Und regelt, wie Unternehmen bestraft werden, wenn sie gegen das Bio-Recht verstoßen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte Ende 2020 einen Entwurf zur Überarbeitung des ÖLG vorgelegt, der in diesem Februar vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Der Bundesrat hatte umfangreiche Änderungen gefordert, die vom Bundestag in bedeutenden Teilen in das Gesetz aufgenommen wurden.

Der BÖLW hatte sich dafür eingesetzt, dass das ÖLG das bewährte Bio-Kontrollsystem stärkt, keine unsinnigen bürokratischen Lasten für die Rechtsunterworfenen aufbaut und mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung ermöglicht. Mit dem neuen Gesetz wurde dem Rechnung getragen.

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