Bio nicht verwässern
Danone und das Institut Fresenius dürfen nicht mehr mit eigenen Bio-Auszeichnungen werben

Man sollte meinen, dass ein Großkonzern wie Danone das Urteil des Bundesgerichtshofs von 2012 kennt. Demzufolge ist es zwar grundsätzlich rechtlich zulässig, die Bezeichnung ‚Bio-Mineralwasser‘ zu verwenden. Aber die Flasche darf kein Logo tragen, das sich als Bio-Siegel darstellt. Versucht hat es Danone beziehungsweise das Institut Fresenius trotzdem. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat ihnen nun einen Riegel vorgeschoben.
Der Bio-Produzent Neumarkter Lammsbräu klagte gegen die deutschen Tochtergesellschaften der internationalen Großkonzerne Danone und SGS (SGS Institut Fresenius) wegen eines zweifelshaften Bio-Siegels.
Fresenius hatte
- eine eigene Auszeichnung ‚Premiummineralwasser in Bio-Qualität‘ und/oder ein zugehöriges Qualitätssiegel verliehen,
- auf der Grundlage eines eigenen Anforderungskatalogs Mineralwässer als ‚in Bio-Qualität‘ oder ‚Premiummineralwasser in Bio-Qualität‘ bezeichnet,
- Für das genannte Label ‚Premiummineralwasser in Bio-Qualität‘ geworben, etwa dass der Fresenius-Anforderungskatalog 97 ökologische und soziale Aspekte umfasse.
Danone wiederum bezeichnete auf dieser Grundlage
- das Mineralwasser ‚Volvic‘ als Mineralwasser in Bio-Qualität, insbesondere als ‚Premiummineralwasser in Bio-Qualität‘ bezeichnet,
- bewarb das Mineralwasser ‚Volvic‘ mit der Aussage ‚Natürlich Bio‘,
- und verwendete hierfür das Fresenius-Siegel ‚Premiummineralwasser in Bio-Qualität‘.
All dies ist ihnen ab sofort verboten. Lammsbräu als Kläger ist Mitglied bei der Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser e.V., der auch Bioland, Demeter, Naturland, Biokreis und der Bundesverband Naturkost Naturwaren sowie die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller angehören.
Die Qualitätsgemeinschaft geht bei dem Fresenius-Siegel von einer Irreführung der Verbraucher aus. Ihrer Auffassung nach müssen auch beim Wasser „die unteilbaren Bio-Prinzipien und damit erstens beste Lebensmittelqualität, zweitens Transparenz und Unabhängigkeit bei der Siegelvergabe und Überwachung sowie drittens aktives Engagement für unsere Lebensgrundlagen jederzeit und zugleich gelten.“