Geflügel
Stallpflicht droht bei Geflügelpest
Bio-Hühner in Bedrängnis
Eine neue Welle der Geflügelpest rollt über Europa – viele Bestände wurden bereits gekeult, einige Regionen lagen bereits unter Stallpflicht. Diese verbindliche Stallpflicht ist vor allem für die Bio-Betriebe ärgerlich. Jedes Bio-Huhn hat mindestens vier Quadratmeter Freilauf. Auch viele andere Geflügelhalter bekommen Probleme: Enten und Gänse bleiben nach einer ersten Aufzucht im Freien auf der Wiese, bis sie im Herbst geschlachtet werden.
Das Problem lautet also: Wohin mit dem Geflügel, während Stallpflicht verhängt ist? Gerade bei Enten und Gänsen existiert kein Stall für die Nacht. Es lässt sich jedoch nie kalkulieren, wann und wo eine Stallpflicht verhängt wird. Gerade Zugvögel legen weite Strecken zurück und auch ansonsten kann sich das Virus rasend schnell verbreiten.
Selbst wenn weit und breit noch keine Vorfälle bekannt sind, kann jederzeit ein Wildvogel über die Wiese fliegen und koten. Schon läuft das eigene Wirtschaftsgeflügel durch den Kot oder frisst die Grashalme und infiziert den gesamten Bestand. Gerade bei Wassergeflügel ist die Infektion nicht sofort zu sehen, womit die Geflügelpest bereits über den eigenen Betrieb hinweg streut.
Viele Hühnerhalter arbeiten mit einem Wintergarten. Die Hühner bleiben bei Schlechtwetter lieber drinnen, doch der eigentliche Hühnerstall ist zu klein. Genau dieser Wintergarten ist während einer Stallpflicht die Rettung. Wer hingegen Enten und Gänse hat, könnte eventuell eine große Maschinenhalle umfunktionieren oder müsste die Tiere keulen.
Wichtig bleibt, dass der Wintergarten oder die Notunterkunft das Wirtschaftsgeflügel sicher von Wildvögeln trennt. Wird Geflügel in großen Stallungen ohne Freilauf gehalten, betreten die Arbeiter den Stall meist durch eine Schleuse, um Schutzkleidung anzuziehen. Genauso ist während der Stallpflicht sehr auf die Hygiene zu achten, um nicht mit den Arbeitsschuhen etwas Wildvogelkot reinzutragen.
Je öfter es Bestände mit freilaufenden Hühnern oder Nutzgeflügel gibt, umso wahrscheinlicher kann sich die Vogelgrippe schnell verbreiten. Deswegen können auch private Halter zum Überträger werden, für die im Übrigen ebenfalls Stallpflicht gelten würde. Dem gegenüber steht, dass häufig hermetisch abgeriegelte Stallungen betroffen sind. Hier wäre nicht auszuschließen, dass Wildvögel sich am Futter bedienen und einen Klecks liegenlassen. Damit müssten also bereits die Großlager für Futtermittel gegen Wildvögel abgeschirmt werden.
Dennoch scheinen die Maßnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe zu wirken, doch stellenweise ginge es besser.
Robert Brungert
Aktuelle Karten zur Geflügelpest:
Symptome, Prophylaxe und Vorgehen bei Verdachtsfällen:
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