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EU-Recht

„Hafermilch“ verboten

EU will Bezeichnungsschutz für Milch verschärfen

Der Bezeichnungsschutz für Milch soll massiv verschärft werden. Das sieht der Änderungsantrag 171 vor, für den das EU-Parlament im Oktober 2020 gestimmt hat. Ende Februar könnte im Rat die endgültige Entscheidung fallen.

In Zukunft soll es verboten werden, auf Hafermilchpackungen Bilder (ein Glas Hafermilch) oder Worte (Alternative zu…) zu verwenden, die an Milch erinnern, Vergleiche mit Milch zu ziehen (verursacht 75 Prozent weniger CO2 als Kuhmilch) oder sogar Verpackungen zu nutzen, die an Milch erinnern. Als Grund wird hierfür angegeben, dass die Verwechslungsgefahr von Hafermilch und Kuhmilch eingeschränkt werden soll.

Rückfragen der Veganen Gesellschaft Österreich bei österreichischen Konsumentenschutzgruppen und dem europäischen Dachverband BEUC haben ergeben, dass der Konsumentenschutz die Änderungen des Antrags 171 ablehnt, weil er als überschießend und verwirrend bewertet wird. Bisher sei in Österreich kein einziger Fall bekannt, dass jemand unabsichtlich Hafermilch gekauft hat, obwohl er/sie Kuhmilch kaufen wollte. Bezeichnend ist auch, dass die Gesetzesvorlage im Agrarausschuss und nicht im Konsument_innenschutzausschuss entstanden ist.

Der Antrag ist so formuliert wie die geschützte Ursprungs- und Spezialitätenkennzeichnung (die zum Beispiel für Parmaschinken und derartige Produkte etabliert wurde), bloß dass das hier auf den gesamten Milchsektor angewendet wird. Proteste gegen den Änderungsantrag gibt es von einer Allianz von NGOs und von über 200.000 Menschen in Europa, die bereits dagegen unterschrieben haben.

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