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‚Containern‘ bleibt strafbar

Renate Künast setzt sich für Gesetzesänderung ein

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen die Strafbarkeit von Containern, der Entnahme von Lebensmitteln aus Abfallbehältern, abgelehnt. Renate Künast, Sprecherin für Ernährungspolitik von den Grünen, appelliert jetzt an den Gesetzgeber.

Wer Lebensmittel aus dem Müll eines Supermarktes rettet, begeht Diebstahl. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt bestätigt. Zwei Studentinnen, die wegen des sogenannten Containerns, verurteilt wurden, sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, erklärten die Karlsruher Richter in der Begründung.

Renate Künast fordert jetzt eine Gesetzesänderung. Containern sei keine Verfassungsfrage, sondern Gestaltungsaufgabe des Gesetzgebers. Die Bundesregierung und die Koalition müssten hier endlich tätig werden, damit Menschen, die Lebensmittel aus dem Müll retten, nicht bestraft werden. Der ethische und rechtliche Widerspruch zwischen dem Kampf gegen Lebensmittelverschwendung einerseits und der Kriminalisierung des Containerns andererseits sei so nicht länger tragbar.

Bereits im Herbst 2019 haben die Grünen in ihrem Antrag ‚Lebensmittelverschwendung stoppen‘ ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das unter anderem auch Straffreiheit für das Containern fordert. Die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren sollten demnach so ergänzt werden, dass die Staatsanwaltschaft in Fällen des Containerns grundsätzlich wegen Geringfügigkeit von der Verfolgung absieht.

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