BESH
Was drauf steht, muss auch drin sein!
Hohenloher Landschwein und Weiderind sind geschützte Marken der BESH

Durch eine Entscheidung des OLG Stuttgart ist es jetzt amtlich: Einem fleischverarbeitenden Unternehmen aus Hohenlohe wurde untersagt, die geschützten geografischen Herkunftsangaben Hohenloher Landschwein und Hohenloher Weiderind weiterhin zu nutzen. Diese sind nach nationalem Recht als Kollektivmarke der BESH eingetragen, der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Nach der BESH, einem Zusammenschluss von fast 1.500 regionalen Betrieben, sei dies ein deutliches Signal zum Schutz der Verbraucher vor billigen Imitaten. Außerdem eine Bestätigung für die Hohenloher Bauern, die seit 35 Jahren mit hohem Aufwand Qualitätsprodukte erzeugten.
„Jeder Hohenloher Bauer und Vermarkter darf diese geschützten Bezeichnungen verwenden, sofern er die verbindlich vorgeschriebenen Erzeugerrichtlinien hierzu einhält!" so Rudolf Bühler, Gründer und Vorsitzender der Erzeugergemeinschaft.
Die Richtlinien würden in einem fünf-stufigen Kontrollverfahren fortlaufend auf Einhaltung überprüft. Nur geprüfte und kontrollierte Fleischerzeugnisse dürften unter diesen Herkunftsbezeichnungen in die Vermarktung kommen.