Start / Ausgaben / bioPress 94 - Januar 2018 / Das Bundeskartellamt ist wachsam

Markt

Das Bundeskartellamt ist wachsam

Das Bundeskartellamt ist wachsam

Neue Vertriebsformen und neue Spieler drängen in das profitable Segment der Naturkost-Branche. Da wundert es nicht, dass etablierte Marktteilnehmer versuchen, gut funktionierende Strukturen und Abhängigkeiten zu erhalten. Allerdings ist der Grat schmal zwischen kartellrechtlich zulässig und verboten. bioPress spricht mit dem erfahrenen Kartellrechtsexperten Rechtsanwalt Markus Nessler MBA  über aktuelle Entwicklungen in der Naturkost-Branche.

bioPress: Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestätigt die in Deutschland gelebte Praxis, dass Onlinehändler, die Bio-Produkte an Endverbraucher vertreiben, ihre Waren von einer nationalen Öko-Kontrollstelle überprüfen lassen müssen. Wie bewerten Sie das?    
Nessler: In der EU werden grundsätzlich Hersteller von Bio-Lebensmitteln genauso wie Verarbeiter und Händler öko-kontrolliert. Nach geltendem Recht dürfen EU-Staaten Einzelhändler aber unter bestimmten Umständen von diesen Kontrollen ausnehmen.
Diese Ausnahmen sind nach Ansicht des EuGH - der ich ausdrücklich zustimme - auf den Onlinehandel nicht anwendbar. Denn wenn Versandhändler Bio-Produkte lagern und Transportunternehmen sie ausliefern, besteht ein erhebliches Risiko, dass Wa- ren umetikettiert, vertauscht oder verunreinigt werden könnten.
bioPress: Ist das ein Rückschlag für den Onlinehandel? Die angestammten Spieler der Naturkostbranche können doch sicher aufatmen, wenn die Hürden für den Bio-Onlinehandel höher gelegt werden.    
Nessler: Der EuGH hat sicher nicht die Absicht, wettbewerbsbeschränkende Hürden höher zu legen. Der Verbraucherschutz steht hier im Vordergrund.
Und der Onlinehandel mit Bio-Lebensmitteln kommt, egal ob es nun ein paar regulatorische Hürden mehr oder weniger gibt. Amazon wird der Naturkostbranche Dampf machen. In Deutschland hat Amazon Kooperationen beispielsweise mit Basic und Feneberg. Weitere werden folgen.
bioPress: Im konventionellen Lebensmittelhandel grassiert bereits massiver Preisdruck auf die Produzenten. Blüht das durch den Onlinehandel auch den Herstellern in der Naturkostbranche?    
Nessler: Der Onlinehandel wird den Abgabepreis an den Verbraucher unter Druck setzen.
Spannend wird es, sobald sich dieser online-getriebene Preisdruck auf die Margen in der Wertschöpfungskette auswirkt. Wenn die Endverbraucherpreise sinken, gibt es automatisch Druck auf die Margen von Produzent und Fach(groß)handel.
bioPress: Werden durch den Onlinehandel auch bestehenden Branchenstrukturen verändert?    
Nessler: Klar ist, dass beispielsweise Amazon den Onlinehandel mit Bio-Produkten stark beflügeln wird. Klar ist aber auch, dass Amazon bestehende Märkte nicht nur über breite Sortimentsverfügbarkeit, sondern auch über attraktive Preisstellungen bearbeitet.
Zumindest bisher sind nur bio-affine Filialisten in das Amazon-Boot gestiegen. Naturkosthersteller mit ihren Fachhandelsmarken scheinen sich noch zurückzuhalten.
Mit dieser Art von neuartigen Online-Stationär-Kooperationen werden bestehende Vermarktungsstrukturen in der Naturkostbranche aufgebrochen und Ertragschancen neu verteilt. Wenn der Hersteller mit Onlinehändlern direktes Geschäft machen kann, braucht er dafür den Fach-(groß)handel nicht.  
bioPress: Muss die Naturkostbranche den Wettbewerb durch Online-Handelsformate wirklich fürchten? Der konventionelle Lebensmitteleinzelhandel bietet schon seit längerem Bio-Produkte an und die Preise im Naturkost-Fachhandel bleiben stabil.   
Nessler: Ich beobachte, dass Naturkosthersteller mit Ihren Top-Marken fast ausschließlich im Fachhandel vertreten sind. Mir wäre von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht bewusst, dass im Bio-Fachhandel stark vertretene Marken von Premium-Naturkostherstellern auch flächendeckend im konventionellen Lebensmitteleinzelhandel zu finden sind. Einzelne Bio-Filialisten wie Basic oder Alnatura sind mit ihren Eigenmarken hier einfach aktiver. Das verschafft denen natürlich Wettbewerbsvorteile.
Naturkost-Hersteller müssen hier schnell aufholen und sich Ertragschancen in konventionellen oder Online-Vertriebskanälen sichern.
bioPress: Spielen Sie hier auf einen münsterländer Naturkosthersteller an, der vom Bio-Fachgroßhandel und Bio-Filialisten massiv unter Druck gesetzt wurde, als er seine Produkte insbesondere auch über konventionelle Drogeriemärkte absetzen wollte?    
Nessler: Gerade in diesem Fall hat die Branchenpresse mit bemerkenswerter Detailtreue dokumentiert, wie maßgebliche Persönlichkeiten des Naturkost-Handels ihrem Ärger über die unternehmerische Entscheidung des Naturkost-Herstellers Luft gemacht haben. Das ging wohl von der Androhung konkreter wirtschaftlicher Nachteile über den Boykottaufruf bis hin zur Auslistung. Aus meiner kartellrechtlichen Sicht war das schon starker Tobak.
bioPress: Wann ist Ihrer Meinung nach die Grenze zwischen zulässiger Marktsteuerung und kartellrechtlich unzulässiger Machenschaft überschritten? Halten Sie es beispielsweise für kritisch, wenn einheitliche Standards für Produktstammdaten vereinbart und umgesetzt werden?      
Nessler: Was soll mit einer Aktivität erreicht werden, darauf kommt es an. Wenn es den handelnden Akteuren tatsächlich auf eine Vereinheitlichung und damit auch Vereinfachung der Abläufe geht, ist das in der Regel unproblematisch.
Heikel wird es, wenn die handelnden Akteure zur Steuerung des Wettbewerbs den konventionellen (Online-) Handelsformaten die Nutzung von Artikelstammdaten und damit die Vermarktung dieser Produkte erschweren oder vorenthalten wollen. Problematisch kann es auch sein, wenn durch Steuerungsmaßnahmen kleineren und mittleren Herstellern die Belieferung von konventionellen (Online-) Handelsformaten faktisch erschwert oder andere Datendienstleister ausgebremst werden sollen.
bioPress: Können Sie hier konkreter werden?    
Nessler: Wir haben gerade über Produktstammdaten gesprochen. Das ist ein gutes Beispiel.
Wenn sich beispielsweise marktbeherrschende Bio-Fach­großhandelsunternehmen und Bio-Filialisten gemeinsam mit Vertretern der Produzenten zusammensetzen und einheitliche Standards für den inhaltlichen Aufbau von Produktstammdatensätzen sowie technische Standards für Schnittstellen definieren, halte ich das für gut und richtig.
Soweit ich das überblicke ist es vorliegend nicht ausreichend, den Branchenstandard technisch zu erfüllen. Man muss als Produzent oder Inverkehrbringer zudem auch Mitglied einer Genossenschaft sein, über die zentral koordiniert die Bereitstellung der Produktstammdaten an entsprechend freigeschaltete Datennutzer erfolgt.
bioPress: Das klingt doch nach einem gut organisierten Ablauf.    
Nessler: Auf den ersten Blick schon. Aber ohne diese Produktstammdaten ist eine legale Vermarktung von Bio-Produkten weder online, noch insbesondere konventionell-stationär möglich.
Die Hoheit über diese Artikelstammdaten könnte daher auch als Waffe eingesetzt werden. Nämlich dann, wenn die Daten faktisch nur an dieser zentralen Stelle vorgehalten werden und diese zentrale Stelle in der gelebten Praxis mit ihren vielfältigen Facetten darüber entscheidet, wer diese Daten erhält und wer nicht.
Es kann daher sein, dass die einzelnen Komponenten dieses Procederes für sich betrachtet jeweils noch rechtlich zulässig sind. Und trotzdem könnte der mit dem Gesamtkonstrukt verfolgte Zweck kartellrechtswidrig sein. Die Beurteilung des Einzelfalls obliegt jedoch den Kartell- behörden.
bioPress: Das hört sich sehr abstrakt an.    
Nessler: Eigentlich ist die ,kartellrechtliche Vorprüfung' für den Nicht-Juristen recht einfach. Wenn man sich mit gesundem Menschenverstand selber fragt, ob der Vorgang so ,ok' ist und man sich dann innerlich selbst sagen hört: „Ähm, nein, das passt nicht“, sollte man die Finger davon lassen und je nach Stadium einen versierten Rechtsanwalt konsultieren.
bioPress: Wieso denn einen Rechtsanwalt konsultieren? Das kartellrechtliche Problem haben doch nur die handelnden Akteure.    
Nessler: Achtung: Es können alle ,am Kartell Beteiligten' ein Problem bekommen. Egal ob aktiv oder passiv involviert. Zunächst stellt sich daher die Frage, ob die Beteiligten ein bestimmtes Verhalten abgestimmt und so auch umgesetzt haben. Dabei braucht es keine wechselseitigen Erklärungen, es reicht, dass die Beteiligten mit ihrem abgestimmten gleichförmigen Verhalten eine gemeinsame wettbewerbswidrige Verhaltensweise gebilligt haben. Das ist eine Frage der Beweiswürdigung des Einzelfalls.
Von Bedeutung sind hier beispielsweise Rundschreiben von Interessensgruppen an Marktteilnehmer, dokumentierte ,problemorientierte Gespräche' zur Akzeptanzbeschaffung, Sitzungsprotokolle, Zeugenaussagen oder Ähnliches.
bioPress: Wie könnten in der Naturkostbranche konkrete Beispiele für kartellrechtlich problematische Sachverhalte aussehen?    
Nessler: Immer wenn es darum geht, Preiswettbewerb zu unterbinden, können kartellrechtlich problematische Konstellationen entstehen. Zudem ist bei allen Formen von Gebiets-, Kunden- oder Projektschutzvereinbarungen Vorsicht geboten. Auch alle Versuche Anbieter von Waren oder Dienstleistungen mit kartellrechtswidrigen Mitteln wie Boykottaufruf oder Diskriminierung aus dem Markt zu drängen oder zu ,disziplinieren' können heikel sein.
bioPress: Was sollte ein Unternehmen tun, wenn es sich hinsichtlich einer Beteiligung an einem möglichen Kartellverstoß nicht sicher ist?
Nessler: Wenn ein Unternehmen in einen kartellrechtlich bedenklichen Vorgang verwickelt ist oder sein könnte, muss von der Geschäftsleitung schnell und richtig gehandelt werden.
Je nach Schwere des Verstoßes und Intensität der Beteiligung können von einem öffentlichen sich distanzieren bis hin zu einer unverzüglichen (Selbst-) Anzeige bei den zuständigen Kartellbehörden verschiedene Maßnahmen geboten sein. Die sachkundige Prüfung des Einzelfalls ist zwingend erforderlich.
bioPress: Herr Rechtsanwalt  Nessler, wir danken für das Gespräch.

Infos zur Person

Rechtsanwalt Markus Nessler MBA berät qualitäts- und marktführende Unternehmen unterschiedlicher Branchen der Konsumgüterindustrie zu selektiven Vertriebssystemen von der strategischen Konzeption bis zu deren operativer Um- und Durchsetzung. Zudem ist er unter anderem Herausgeber des Impuls-Portals http://businessler.de und Initiator des businessler WirtschaftsForums. Kontakt: http://www.mnbr.de

[ Artikel drucken ]

Ticker

Das könnte Sie auch interessieren

„Das Wettbewerbsrecht kriegt kräftige Zähne“

Ampel-Parteien wollen Kartellamt stärken

Wie die drei Koalitionsparteien mitteilten, soll das Kartellamt mehr Befugnisse bekommen, um so effektiver gegen die Marktmacht von Konzernen vorgehen zu können. Die Behörde soll künftig nicht mehr konkretes wettbewerbsschädigendes Verhalten von Unternehmen nachweisen müssen, sondern bereits bei einer Störung des Marktes aktiv werden können. Außerdem sollen die Hürden für die kartellrechtliche Vorteilsabschöpfung deutlich gesenkt werden.

04.07.2023mehr...
Stichwörter: Markt, Bundeskartellamt

Donau Soja erwartet Rekordernte beim Sojaanbau

11,5 Millionen Tonnen in Europa

Donau Soja erwartet Rekordernte beim Sojaanbau © stock.adobe.com/Przemyslaw Iciak

Vor dem diesjährigen Erntebeginn rechnet die Organisation Donau Soja mit einem Rekordjahr beim europäischen Sojaanbau. Lag die Gesamternte 2022 bei 9,9 Millionen Tonnen, soll sie jetzt 16 Prozent mehr, das heißt 11,5 Tonnen erreichen. Allein in den EU-Ländern werde sich die Ernte bei einer Fläche von 1,1 Millionen Hektar auf knapp drei Millionen Tonnen und damit 750.000 Tonnen mehr als im Vorjahr belaufen.

26.09.2023mehr...
Stichwörter: Markt, Bundeskartellamt

Bio im Mainstream: vernetzt gegen die Marktmacht

bioPress im Gespräch mit Dr. Ansgar Horsthemke vom Genossenschaftsverband BWGV

Bio im Mainstream: vernetzt gegen die Marktmacht © fredmcfar.com

Was wird anders, wenn Bio seine Nische verlässt? Wie nimmt man die Verbraucher mit und nutzt große Handelsstrukturen, ohne im Profitstreben der Marktriesen zermahlen zu werden? Und was können Genossenschaften als nicht profitorientierte Netzwerke zum Bio-Ausbau beitragen? Über Marktrealitäten, die Chance der Vernetzung und die Möglichkeit neuer Strukturen sprach bioPress mit Ansgar Horsthemke, dem Generalbevollmächtigten beim Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband.

25.09.2023mehr...
Stichwörter: Markt, Bundeskartellamt