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EU-Ökoverordnung

Basisrecht der neuen EU-Öko-Verordnung: Rückstandsmessungen für Bio-Produkte

Kosten dürfen nicht Bio-Betrieben aufgebürdet werden

Kirsten Arp, Leiterin des Pestizid-Monitorings beim Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V., nahm heute auf Einladung der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall auf der Veranstaltung an einer Podiumsdiskussion teil. Auf der Veranstaltung im Schloss Kirchberg, die unter der Überschrift stand "Rückstandsmessung für Bioprodukte. Ist der Null-Grenzwert das Ende der ökologischen Landwirtschaft?", machte Arp den Standpunkt des BNN deutlich.

„Vom Ende der ökologischen Landwirtschaft würde ich nicht sprechen. Dennoch stellen die Regeln zum Nachweis von Pestiziden im Basisrecht der neuen EU-Öko-Verordnung weiterhin eine Bedrohung für Bio-Landwirte, Bio-Verarbeiter und Bio-Händler dar, obwohl noch in der Endphase der Verhandlungen im Rat in den Erwägungsgründen Verbesserungen erzielt wurden. Nun kommt es darauf an, dass im nachgelagerten Recht die Praxiserfahrungen von Betrieben, Kontrollstellen und Behörden ausreichend berücksichtigt werden, damit die Regeln umgesetzt werden können, ohne der Biolandwirtschaft und dem Bio-Markt zu schaden.

Vor allem muss sichergestellt sein, dass nicht jeder Spurennachweis zu behördlichen Sperrungen und Nachforschungen führt, obwohl bekannt ist, dass sehr viele Pestizidnachweise insbesondere in bestimmten Kulturen, die aufgrund ihrer natürlichen Eigenschaften "Pestizidsammler" sind, ihren Ursprung in der konventionellen Landwirtschaft haben. Durch die Allgegenwärtigkeit von Pestiziden in der Umwelt ist eine konkrete Ursache zudem oft schwer oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln. Diesem Sachverhalt muss Rechnung getragen werden und darf nicht dazu führen, dass die entstehenden Kosten den Bio-Betrieben aufgebürdet werden.
Der BNN steht mit seiner mehr als zehnjährigen Erfahrung mit seinen Monitoring-Systemen für Obst und Gemüse sowie Trockensortiment selbstverständlich jederzeit gern beratend mit seiner Expertise zur Verfügung.“

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