Start / News / Bio-Tops / „Veganes Schnitzel“ bleibt „veganes Schnitzel“: Niederlage für Bundesminister Schmidt

VEBU

„Veganes Schnitzel“ bleibt „veganes Schnitzel“: Niederlage für Bundesminister Schmidt

„Schnitzel“, „Bratwurst“ und „Frikadelle“: diese und ähnliche Begriffe können weiterhin für vegetarisch-vegane Fleischalternativen verwendet werden. Der zuständige Fachausschuss der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat die Verbändeanhörung zum Entwurf eines übergeordneten Leitsatzes zur Benennung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln gestartet. Der VEBU hatte sich innerhalb des Fachausschuss für die Zulässigkeit von „Fleischbegriffen“ eingesetzt.

Till Strecker, Leitung VEBU-Politik, erklärt dazu: „Die Entscheidung der DLMBK ist ein Erfolg für den VEBU und unseren Einsatz für die Interessen der Verbraucher. Ernährungsminister Schmidt ist mit seinem Ansinnen gescheitert, ‚Fleischbegriffe‘ grundsätzlich zu verbieten. Die Entscheidung für die Zulässigkeit von Begriffen wie ‚veganes Schnitzel‘ und ‚vegetarische Bratwurst‘ ist im Sinne aller, die informativ und attraktiv gekennzeichnete vegetarisch-vegane Produkte kaufen wollen. Vegane und vegetarische Alternativprodukte mit Begriffen zu kennzeichnen, die auch für Lebensmittel mit tierischen Zutaten verwendet werden, ist sinnvoll, da dadurch viele Eigenschaften eines Produktes auf einen Blick erfassbar sind.“

Fleischbegriffe sind zulässig

Den Forderungen von Bundesernährungsminister Christian Schmidt, dem Deutschen Bauernverband (DBV) sowie dem Deutschen Fleischerverband (DFV), die sich für ein generelles Verbot von „Fleischbezeichnungen“ ausgesprochen hatten, kommt die DLMBK nicht nach. Allgemeine Bezeichnungen wie beispielsweise „Wurst“ und „Frikadelle“ können nach Meinung der DLMBK auch weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.

Kritik an konkreter Ausgestaltung

Andere Begriffe, die beispielsweise Fleischteilstücke beschreiben (z. B. „Filet“ oder „Schinken“), oder Anlehnungen an Tierarten (z. B. „Hühnchen“ oder „Rind“) sind hingegen nicht vorgesehen. Spezielle Bezeichnungen wie beispielsweise „Salami“ sollen nach Meinung der DLMBK nur über sprachliche Umwege wie „vegane Tofu-Wurst nach Salami-Art“ zulässig sein. „Die Logik, die dem zugrunde liegt, ist nicht erkennbar. Die willkürliche Unterscheidung zwischen verschiedenen Produktkategorien hinsichtlich der zulässigen Benennung und komplizierte sprachliche Konstrukte, ohne dass Handlungsbedarf besteht: Das kann man keinem Verbraucher verständlich machen und das entspricht auch nicht dem Verbraucherinteresse“, sagt Strecker. „Die DLMBK greift hier prägend ein, ohne dass dies aufgrund der Faktenlage angezeigt wäre. Es gibt mit der Benennung von Fleischalternativen keine Probleme in der Praxis, denen ein Leitsatz begegnen müsste.“

Abstimmungsprozess steht noch aus

Bevor der Leitsatz endgültig Eingang in das Lebensmittelbuch findet, wird er in einem Abstimmungsprozess Verbänden zur Diskussion gestellt. Dieser Prozess hat nun begonnen. Der VEBU wird hierzu eine detaillierte Stellungnahme einreichen, die die Unstimmigkeiten im Leitsatz-Entwurf adressiert.

[ Artikel drucken ]


Das könnte Sie auch interessieren

Matr Foods erhält 40 Millionen Euro

Kapital für den Ausbau von Produktion und internationalem Vertrieb

Matr Foods erhält 40 Millionen Euro © Matr Foods

Das dänische Foodtech-Unternehmen Matr Foods hat in einer Finanzierungsrunde insgesamt 40 Millionen Euro eingeworben, um seine Produktion pflanzlicher Bio-Fleischalternativen auszubauen und international zu expandieren. Die Runde, die laut Unternehmen die bislang größte Finanzierung für ein dänisches Foodtech-Start-up darstellt, wurde von Novo Holdings und dem Export- und Investitionsfonds Dänemarks (EIFO) gemeinsam angeführt. Zusätzlich beteiligt sich die Europäische Investitionsbank (EIB) mit Fremdkapital.

23.10.2025mehr...
Stichwörter: Fleischalternative, VEBU

Topas-Gründer Gaiser: EU-Entscheidung gegen ‚vegane Wurst‘ ist ein Rückschritt

Kritik am geplanten EU-Verbot

Das EU-Parlament hat am 8. Oktober beschlossen, dass Bezeichnungen wie ‚Wurst‘ oder ‚Burger‘ künftig ausschließlich Fleischprodukten vorbehalten sein sollen. Der schwäbische Vegan- und Bio-Pionier Klaus Gaiser, Gründer der Topas GmbH, Hersteller der Traditionsmarke Wheaty, kritisiert den Beschluss scharf.

14.10.2025mehr...
Stichwörter: Fleischalternative, VEBU

EU-Parlament stimmt für ‚Veggie-Burger‘-Verbot

„Ein Lobbygeschenk an die Fleischindustrie“

Pflanzliche Ersatzprodukte sollen künftig nicht mehr als Burger, Schnitzel oder Wurst bezeichnet werden dürfen. Für diese Gesetzesänderung hat heute eine Mehrheit des Europaparlaments gestimmt. Im Vorfeld hatten deutsche Verbraucherverbände, Unternehmen wie Aldi, Lidl, Rügenwalder Mühle und Beyond Meat sowie der Gastronomieverband das angekündigte Verbot als verbraucherfeindlich bewertet, da es eine informierte Kaufentscheidung erschwere und die Umstellung hohe Kosten verursache. Greenpeace sieht in dem Beschluss „ein Lobbygeschenk an die Fleischindustrie“. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU) sprachen sich für die Gesetzesänderung aus. 

08.10.2025mehr...
Stichwörter: Fleischalternative, VEBU