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Kartellamt kritisiert Milch-Lieferbedingungen

Das Bundeskartellamt hat sich in einem Sachstandspapier kritisch zu den Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien geäußert. Ermittlungen hätten ergeben, „dass die Verträge zwischen Erzeugern und Molkereien in Deutschland lange Kündigungsfristen und Laufzeiten aufweisen. Außerdem werden die Landwirte flächendeckend dazu verpflichtet, ihre Milch ausschließlich bei ihrer Molkerei abzuliefern. Es gibt so gut wie keine Wechsel der Molkerei. Das ist problematisch für die Landwirte und behindert mögliche Newcomer auf Molkereiseite oder Molkereien, die ihre Tätigkeit ausdehnen wollen“, sagte der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt. Ebenso weit verbreitet sei es, dass der Milch-Auszahlungspreis erst nach der Lieferung festgesetzt werde und sich an Referenzpreisen und Marktinformationssystemen orientiere.

Das Bundeskartellamt hat 89 private und genossenschaftliche Molkereien befragt, die zusammen etwa 98 Prozent der Milchmengen in Deutschland anliefern.

DMK weist Vorwürfe zurück

Die Deutsche Milchkontor GmbH (DMK) weist die Vorwürfe des Kartellamts zurück und beschuldigt es, die „über Jahrzehnte gewachsene Lieferbeziehungen zwischen den Bauern und ihrer eigenen Molkerei zu zerstören“. Die Lieferbedingungen der DMK seien nicht nur kartellrechtlich zulässig, sondern für das Überleben der bäuerlichen Milchwirtschaft in Deutschland und für die Versorgung der Bevölkerung mit dem Grundnahrungsmittel Milch unabdingbar.

Die Schlussfolgerungen des Bundeskartellamtes verstoßen laut DMK „nach Überzeugung namhafter Juristen gegen Europarecht“. Deshalb würden die landwirtschaftlichen Gremien und die Geschäftsführung der DMK auch bis zum Europäischen Gerichtshof gegen eventuelle Auflagen des Bundeskartellamtes gerichtlich vorgehen.

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